Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu
beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht
verstößt.
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige
Person:
☐ Die meldepflichtige Person (Punkt 3) wird nicht von einer
natürlichen/juristischen Person kontrolliert und kontrolliert auch
keine andere Person, die direkt oder indirekt Instrumente am
Emittenten hält.
☒ Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die
Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden,
beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder
juristischen Person:
10. Sonstige Kommentare:
Von den im Feld 7A angeführten 74.101.409 Stück Aktien (rd
62,68%), die die in Feld 3 genannten Rechtsträger in Summe halten,
sind lediglich 57.000.002 Stück (rd 48,21%) syndiziert und damit
wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG zuzurechnen. Die die übrigen
17.101.407 Stück Aktien (rd 14,47%) sind nicht syndiziert und
werden daher nicht wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG
zugerechnet.
Mit 21.03.2024 hat die Emittentin das Grundkapital von
102.600.000 auf 118.221.982 Aktien/Stimmrechte erhöht. Durch
unmittelbaren/mittelbaren Erwerb (§ 130 BörseG 2018) neuer
Aktien/Stimmrechte in der Kapitalerhöhung haben die folgenden
Rechtsträger jeweils folgende Schwellenwerte überschritten:
- Hans Peter Haselsteiner und Haselsteiner
Familien-Privatstiftung - 30%;
- RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H.
- 15%;
- UNIQA Österreich Versicherungen AG - 15%.
Die Stimmrechtsanteile sind (i) einschließlich zugerechneter
Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) sowie (ii)
zusammengerechnet mit den Stimmrechten aus Finanzinstrumenten (B.1)
(Vorkaufsrecht) (§ 131 Abs 1 BörseG 2018) – jeweils Anzahl
Stimmrechte und %:
- Hans Peter Haselsteiner (i) 64.841.191/ rd 54,85%; (ii)
93.341.192/ rd 78,95%;
- Haselsteiner Familien-Privatstiftung (i) 64.771.816/ rd
54,79%; (ii) 93.271.817/ rd 78,90%;
- Klemens Peter Haselsteiner (i) 57.001.502/ rd 48,22% -
Unterschreiten Schwellenwert von 50%; (ii) 85.501.503/ rd 72,32% -
Unterschreiten Schwellenwert von 75%;
- RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H.
(i) 60.905.641/ rd 51,52%; (ii) 89.405.642/ rd 75,63%;
- BLR-Baubeteiligungs GmbH. (i) 58.821.786/ rd 49,76% -
Unterschreiten Schwellenwert von 50%; (ii) 87.321.787/ rd 73,86% -
Unterschreiten Schwellenwert von 75%;
- UNIQA Insurance Group AG (i) 62.353.081/ rd 52,74%; (ii)
90.853.082/ rd 76,85%;
- UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH sowie UNIQA Österreich
Versicherungen AG (i) 62.347.566/ rd 52,74%; (ii) 90.847.567/ rd
76,84%;
- UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. (i)
57.342.487/ rd 48,50% - Unterschreiten Schwellenwert von 50%; (ii)
85.842.488/ rd 72,61% - Unterschreiten Schwellenwert von 75%.
Die zugerechneten Stimmrechte von rd 24,11% aufgrund des
Vorkaufsrechts (B.1) unterschreiten den Schwellenwert von 25% (§§
130 iVm 131 Abs 1 BörseG 2018): Das seit 23.04.2007 bestandene Core
Shareholders Syndikat endete mit Ablauf des 31.12.2022. Trotz
Beendigung des Core Shareholders Syndikats bleibt das Vorkaufsrecht
der in Punkt 8. Z 1 bis 3 genannten Rechtsträger und das
Vorkaufsrecht der in Punkt 8. unter Z 4 bis 9 genannten
Rechtsträger solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 %
des Grundkapitals des Emittenten besitzen. MKAO Rasperia Trading
Limited unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom
17.03.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen,
die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und
Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in der
geänderten/ergänzten Fassung (EU-Sanktionsverordnung). Demgemäß ist
MKAO Rasperia Trading Limited nicht berechtigt, die von ihr
gehaltenen Aktien des Emittenten zu veräußern und kommt daher auf
Dauer der EU-Sanktionsverordnung das Vorkaufsrecht nicht zum
Tragen, es sei denn, dass die Sanktionsbehörde eine Zustimmung zum
Verkauf dieser Aktien durch MKAO Rasperia Trading Limited erteilt.
Die unter Punkt 3. genannten Rechtsträger haben ein Syndikat ohne
MKAO Rasperia Trading Limited gebildet.