ESPG AG gibt Sanierungskonzept
bekannt und beschließt Einreichung des entsprechenden
Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen
Amtsgericht
Köln, 28. Oktober
2024 – Der Vorstand der ESPG AG („ESPG AG“
oder „Gesellschaft“) hat heute in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat im Rahmen des am 10. September 2024 eingeleiteten
Restrukturierungsvorhabens nach dem Gesetz über den
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
(StaRUG) den Restrukturierungsplan festgelegt und beschlossen,
diesen beim zuständigen Amtsgericht Köln
– Restrukturierungsgericht –einzureichen und einen
Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen.
Das im Restrukturierungsplan
enthaltene Sanierungskonzept sieht zunächst eine Herabsetzung des
Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor, die zum
kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre führt.
Unmittelbar im Anschluss daran soll das Grundkapital auf
EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien
sollen mit der ESPG ReCap Partners SCSp („ReCapCo“), in Höhe
von EUR 45.000 (entspricht 90 % des neuen Grundkapitals der
ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von
EUR 5.000 (entspricht 10 % des neuen Grundkapitals der ESPG
AG) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen werden.
Die ReCapCo, eine neu gegründete
Beteiligungsgesellschaft, hat sich bereiterklärt, zur
Restrukturierung insgesamt EUR 11.595.000 neue Liquidität zur
Verfügung zu stellen. Von diesen EUR 11.595.000 ist ein Betrag
in Höhe von EUR 2.500.000 bereits vorab an die ESPG Asset
GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ESPG AG,
ausgereicht worden. Die übrigen EUR 9.095.000 wird die ReCapCo
für den Fall der rechtskräftigen gerichtlichen Bestätigung des
Restrukturierungsplans bereitstellen. Zudem hat sich die ReCapCo im
Anschluss an ihre Beteiligung an der Gesellschaft auch zur
Übernahme sämtlicher Verpflichtungen der ESPG AG aus an diese
gewährte Gesellschafterdarlehen verpflichtet.
Über die neu gegründete
Zweckgesellschaft BondCo, soll es den Anleihegläubigern der ESPG
-Anleihe ermöglicht werden, mittelbar wirtschaftlich an der
weiteren Geschäftsentwicklung der ESPG AG zu partizipieren. Zu
diesem Zweck hat sich die BondCo verpflichtet, im Anschluss an ihre
Beteiligung an der Gesellschaft sämtliche Verbindlichkeiten und
sonstigen Verpflichtungen der ESPG AG aus der von der ESPG AG
emittierten Anleihe (ISIN DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 –
„ESPG-Anleihe“) im Wege einer Schuldübernahme zu übernehmen.
In diesem Zuge sollen die Anleihebedingungen der ESPG-Anleihe
angepasst werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass die BondCo
sämtliche Liquidität, die ihr aus ihrer Beteiligung an der ESPG AG
oder aus der Verwertung dieser Beteiligung zufließt, abzüglich
Verwaltungs- und Verwertungskosten sowie eines angemessenen
operativen Gewinns, an die Anleihegläubiger auszukehren hat. Dies
soll dabei in Form eines variablen Zinses auch für die Rück- und
Zinszahlungsverpflichtungen übersteigende Liquidität gelten, sofern
sie bis zu einem Long-Stop-Date erlangt wird. Gleichzeitig soll zur
Vermeidung der Insolvenz der BondCo ein qualifizierter
Rangrücktritt für die Zahlungsverpflichtungen der BondCo unter der
ESPG-Anleihe aufgenommen werden. Zur Absicherung des
Restrukturierungsplans hat der gemeinsame Vertreter der
Anleihegläubiger bereits in Aussicht gestellt, die zum 1. Oktober
2024 geschuldeten Zinsen bis zum 30. November 2024 zu stunden.
Unter dem Restrukturierungsplan ist beabsichtigt, sämtliche Zinsen,
einschließlich der dann zum 30. November 2024 gestundeten Zinsen,
endfällig zu stellen und die Laufzeit der ESPG-Anleihe bis zum 1.
Oktober 2036 zu verlängern.
Der vorgelegte
Restrukturierungsplan fußt auf einer Vergleichsrechnung, die das
Sanierungskonzept einem alternativen Insolvenzszenario
gegenüberstellt. Mit der Erstellung der Vergleichsrechnung war die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars beauftragt worden.
Für die Planbetroffenen-Gruppe der Anleihegläubiger wurde für den
Fall einer Insolvenz der ESPG AG eine Quote von 1,3 %
errechnet, unter Berücksichtigung, dass es in diesem Fall nach
Aussage von Forvis Mazars auch zur Insolvenz zahlreicher
Tochtergesellschaften und entsprechenden Notverkäufen kommen
könnte. Demgegenüber wurde für den Fall der Annahme des
Restrukturierungsplans für die Anleihegläubiger eine Quote von
9,82 % errechnet, die deutlich über der Zerschlagungsquote
liegen würde.
Die Gesellschaft wird den
Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und
den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.
28.10.2024 CET/CEST Die EQS
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