Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR
- Übertragungsverlangen des
Mehrheitsaktionärs hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre
der alstria office REIT-AG;
- alstria office REIT-AG schließt
mit Mehrheitsaktionär eine Änderungsvereinbarung zur
Investorenvereinbarung ab;
- Verlust des REIT-Status zum
Jahresende 2024
Hamburg, 18. September 2024 –
Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1)
(„alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt,
dass der Vorstand von alstria heute ein Übertragungsverlangen der
BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der
Brookfield Corporation (der “Mehrheitsaktionär”), gemäß
§§ 327a ff. AktG erhalten hat. Danach soll die
Hauptversammlung der alstria die Übertragung der Aktien aller
anderen Aktionäre auf die BPG Holdings Bermuda Limited oder einer
ihrer Tochtergesellschaften gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen (aktienrechtlicher Squeeze Out). Die Höhe
der Barabfindung wird, sobald diese festgelegt ist, mit einem
konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht.
Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den
Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet
voraussichtlich im ersten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche
Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden
Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister
wirksam.
Der Mehrheitsaktionär hält
unmittelbar keine Aktien an der alstria. Durch Zurechnung von
Aktien, die von anderen Aktionären gehalten werden, beläuft sich
die rechnerische Gesamtbeteiligung des Mehrheitsaktionärs auf
insgesamt 95,37 %.
Darüber hinaus gibt die Gesellschaft
bekannt, dass sie heute mit den von dem Mehrheitsaktionär
kontrollierten Gesellschaften Alexandrite Lake Lux Holdings
S.à r.l. und BSREP IV Alexandrite Pooling L.P. (Bermuda) eine
Änderungsvereinbarung (die „Änderungsvereinbarung“) zu der
im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im
November 2021 unterzeichneten Investorenvereinbarung (die
„Investorenvereinbarung“) abgeschlossen hat. Die
Änderungsvereinbarung ermöglicht es dem Mehrheitsaktionär bzw.
einer seiner Tochtergesellschaften, einen Squeeze Out bereits vor
dem Ende der Laufzeit der Investorenvereinbarung im Februar 2025
einzuleiten. Im Gegenzug verpflichten sich Alexandrite Lake Lux
Holdings S.à r.l. und BSREP IV Alexandrite Pooling L.P., die
Gesellschaft von möglichen negativen finanziellen Auswirkungen
durch Entschädigungszahlungen freizustellen, die sich aus der
Verpflichtung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft zur Entschädigung der Minderheitsaktionäre im Falle
der Beendigung der Steuerbefreiung bei Verlust des REIT-Status der
Gesellschaft ergeben können.
Vor dem Hintergrund des
aktienrechtlichen Squeeze Outs, wird alstria die Anforderungen des
Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit
börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und wird daher
voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am
31. Dezember 2024 verlieren, da durch den Squeeze Out jede
alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine
REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von
mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3
REIT-G) ausgeschlossen wird.
Aktionäre, die zum Zeitpunkt der
Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an
der Gesellschaft halten, haben gemäß § 20 der Satzung der
Gesellschaft Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigung
entspricht dem – etwaigen – Ausschüttungsnachteil, der – unter
Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler
Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18
Abs. 3 REITG entsteht, und wird verbindlich für die Aktionäre
bestimmt durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden
Wirtschaftsprüfer. Auf Antrag des Vorstands hat das IDW einen
Wirtschaftsprüfer für das Prüfungsverfahren bestimmt.
Die wichtigste finanzielle Auswirkung
des Verlusts des REIT-Status ist die Buchung einer nicht
zahlungswirksamen latenten Steuerverbindlichkeit in der Bilanz der
Gesellschaft zum nächsten Bilanzstichtag. Dies wird zu einem
entsprechenden nicht zahlungswirksamen Verlust in der Gewinn- und
Verlustrechnung der Gesellschaft führen. Auf Grundlage der
Gesellschaft aktuell vorliegenden Informationen, ist zu erwarten,
dass der Wert zwischen mindestens EUR 150 Mio. (unter der Annahme,
dass eine Entlastung von der Gewerbesteuer erfolgt) und maximal EUR
400 Mio. (unter der Annahme, dass keine Entlastung von der
Gewerbesteuer erfolgt) liegen wird. Der endgültige Wert der
latenten Steuerverbindlichkeit für das Geschäftsjahr 2024 wird erst
nach der Vermögensbewertung des Immobilienportfolios der alstria
zum Bilanzstichtag genau bekannt sein
Weitere Informationen zu den
finanziellen Auswirkungen durch den Verlust des REIT-Status sind zu
finden in alstria’s Halbjahresfinanzbericht unter den Angaben zu
Eventualverbindlichkeiten (Seite 24 des Halbjahresfinanzberichts
zum 30. Juni 2024, zu finden unter
https://alstria.de/investoren/#berichte).
Kontakt:
Ralf Dibbern
Head of Finance, Controlling & Reporting
Steinstr. 7
20095 Hamburg
+49 (0) 40 226 341-329
rdibbern@alstria.de
Weitere Informationen:
www.alstria.de
www.beehive.work
www.linkedin.com/company/alstria-office-reit-ag
Über alstria
Die alstria office REIT-AG ist der
führende Immobilienmanager in Deutschland und konzentriert sich
ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in ausgewählten Märkten.
Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem aktiven Management
unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen
über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern
einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig
nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten
zur Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne.
Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein
Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren dar. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete
Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation
und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria office
REIT-AG (alstria) betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen
Erwartungen und Annahmen des Vorstands von alstria. Diese
Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken
und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der
tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können.
Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen
Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den
Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die
Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler
und internationaler Vorschriften, insbesondere hinsichtlich
steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften,
können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren
Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von
Abweichungen erhöhen. alstria übernimmt keine Verpflichtung, die
hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu
revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum
entsprechende Umstände eintreten oder andere unvorhergesehene
Vorfälle auftreten.
alstria übernimmt keine
Verpflichtung, Überarbeitungen oder Aktualisierungen dieser
zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder
Umstände nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments oder das
Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln.
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