NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN DIREKTEN ODER INDIREKTEN
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER SONSTIGER
LÄNDER, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE
SOLCHER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Köln, 2. Juli 2024 – Der Vorstand der DEUTZ AG (ISIN
DE0006305006) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter
Ausschluss des Bezugsrechts durch teilweise Ausnutzung des
bestehenden genehmigten Kapitals durchzuführen. Hierzu soll das
Grundkapital der DEUTZ AG um bis zu 10 % durch Ausgabe von bis
zu 12.614.719 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis
zu 138.761.914 Stückaktien erhöht werden. Die neuen Aktien werden
für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt sein.
Die Platzierung der Aktien wird unmittelbar nach dieser Mitteilung
eingeleitet. Die neuen Aktien werden ausschließlich
institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung im
Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated
Bookbuilding) zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis sowie die
endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien und der endgültige
Bruttoemissionserlös werden nach Abschluss des Verfahrens durch den
Vorstand der DEUTZ AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt
und bekanntgegeben.
Die neuen Aktien sollen im Teilbereich des regulierten Markts
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse
Düsseldorf voraussichtlich am 5. Juli 2024 prospektfrei
zugelassen werden. Der Handel mit den neuen Aktien, die in die
bestehende Notierung der Gesellschaft einbezogen werden, soll
voraussichtlich am 8. Juli 2024 aufgenommen werden. Die Lieferung
der neuen Aktien ist voraussichtlich für den 8. Juli 2024
vorgesehen.
Die „Dual+“-Strategie des Unternehmens zielt u. a. darauf ab,
ein zukunftsfähiges Portfolio aufzubauen und den DEUTZ-Konzern
(„DEUTZ“) durch die Erweiterung seines Produktökosystems
resilienter aufzustellen. Dabei setzt DEUTZ neben organischem
Wachstum auch auf einen Buy-and-Build-Ansatz und hat in diesem
Zusammenhang kürzlich einen Vertrag zum Erwerb von Blue Star Power
Systems, einem Hersteller von Stromerzeugungsaggregaten,
unterzeichnet.[1] Der Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung verschafft DEUTZ mit Blick auf seine Finanzlage die
Flexibilität, nach erfolgter Kaufpreiszahlung auch weiterhin in
anorganisches Wachstum investieren zu können.
Die DEUTZ AG verpflichtet sich im Rahmen der Transaktion zu
einem sogenannten Lock-Up, d. h. das Unternehmen wird
innerhalb von sechs Monaten keine weiteren Aktien oder in Aktien
wandelbare Finanzinstrumente ausgeben oder eine weitere
Kapitalerhöhung durchführen, vorbehaltlich marktüblicher
Ausnahmen.
Die Commerzbank und M.M.Warburg & CO begleiten die
Transaktion als Joint Global Coordinator & Joint
Bookrunner.
Kontakt
DEUTZ AG / Mark Schneider/ Leiter Investor Relations,
Kommunikation und Marketing
Tel.: +49 (0)221 822-3600 / E-Mail: mark.schneider@deutz.com
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Wichtiger Hinweis
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien
der DEUTZ AG können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich
beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung
gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten. Diese Mitteilung stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder in
einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine
solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar.
Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act von 1933 in
seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt sich um eine
nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
("EWR") ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet,
die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung(Verordnung (EU) 2017/1129) (in der jeweils
geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind
("Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet
sich diese Bekanntmachung nur an qualifizierte Anleger, die (i)
über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die
unter Artikel 19(5) (Investment Professionals) der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in
ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii) unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated
Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet
sind.
Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen im Hinblick auf die
voraussichtliche zukünftige Entwicklung der DEUTZ AG enthält
("Zukunftsgerichtete Aussagen"), basieren diese auf den
gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements der DEUTZ AG,
die nach bestem Wissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete
Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die dem aktuellen
Geschäftsplan der DEUTZ AG oder öffentlichen Quellen entnommen
sind, die von der DEUTZ AG nicht unabhängig überprüft oder bewertet
wurden und die sich als richtig oder falsch erweisen können.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten
Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass die Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung
oder die Ergebnisse der DEUTZ AG oder der Erfolg der Branchen, in
denen die DEUTZ AG tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der
Rentabilität, der Entwicklung oder den Ergebnissen abweichen, die
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit
angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken,
Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses
Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die DEUTZ AG übernimmt
keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen
und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen
anpassen.
Informationen an Vertreiber
Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen
die hierin genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess,
in dem jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere:
(i) kompatibel mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und
Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden
(professional clients) und geeigneten Gegenparteien (eligible
counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii)
für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen
Vertriebskanäle in Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die
hierin genannten Wertpapiere später anbietet, ist für die
Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung in Bezug auf diese
Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle
verantwortlich.
[1] Vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 27. Juni 2024.
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