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Börsengang/Strategische Unternehmensentscheidung
Delivery Hero SE legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang der
Talabat Holding plc fest und resultierender Bruttoerlös wird zirka
USD 2,0 Milliarden betragen
29.11.2024 / 04:57 CET/CEST
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Delivery Hero SE legt endgültigen
Angebotspreis für Börsengang der Talabat Holding plc fest und
resultierender Bruttoerlös wird zirka USD 2,0 Milliarden
betragen
Berlin, 29. November, 2024 –
Delivery Hero SE („Delivery Hero“ oder die „Gesellschaft,“ ISIN:
DE000A2E4K43, Frankfurter Wertpapierbörse: DHER) hat in Absprache
mit den beratenden Banken den endgültigen Angebotspreis für Aktien
der Talabat Holding plc (“Talabat”) auf AED 1,60 (d. h. zirka USD
0,44) je Aktie festgelegt. Insgesamt werden 20 % der Aktien der
Talabat an Investoren verkauft. Dies entspricht einer Gesamtzahl
von 4.657.648.125 Aktien. Durch den Verkauf dieser Aktien wird
Delivery Hero einen Bruttoerlös von zirka AED 7,5 Milliarden (d. h.
zirka USD 2,0 Milliarden) erzielen.
Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen
gilt ein 180-tägiges Veräußerungsverbot für die verkaufende
Aktionärin, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der
Gesellschaft ist. Delivery Hero beabsichtigt, langfristig eine
indirekte Mehrheitsbeteiligung an Talabat aufrechtzuerhalten.
Die Aktien der Talabat werden
voraussichtlich ab dem 10. Dezember 2024 unter dem Tickersymbol
TALABAT an der Wertpapierbörse am Dubai Financial Market gehandelt.
Die International Securities Identification Number (ISIN) lautet
AEE01569T24.
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Investorenanfragen
Christoph Bast
Head of Investor Relations
ir@deliveryhero.com |
Presseanfragen
Gbemisola Jones
Director, Communications
press@deliveryhero.com |
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gemäß dem Securities Act besteht. Weder Delivery Hero SE noch eine
ihrer Tochtergesellschaften beabsichtigen die Durchführung eines
öffentlichen Angebots der Wertpapiere, auf welche sich diese
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in der ein entsprechendes Vorgehen erforderlich wäre,
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Änderungen und zusammen mit allen Rechtsakten, die in Ausübung der
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Berufserfahrung im Bereich Investitionen sind, die unter die
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2005 (in der jeweils gültigen Fassung, die „Verordnung“), fallen;
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tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von
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