EVN AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
EVN AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
12.06.2024 / 18:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt
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Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener
eigener Aktien und des diesbezüglichen
Beschlusses des Vorstands
Der Vorstand der EVN AG („
Gesellschaft“) wurde von der
Hauptversammlung wiederholt ermächtigt, eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, zuletzt mit Beschluss der
Hauptversammlung vom 21.1.2016. Basierend auf diesen Ermächtigungen
hat die Gesellschaft mehrfach eigene Aktien erworben. Zuletzt hat
der Vorstand der Gesellschaft am 21.1.2016 beschlossen, auf
Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom
21.1.2016 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis
zu 1.000.000 Stück – dies entspricht bis zu 0,556 % des
Grundkapitals – über die Wiener Börse zu erwerben. Das
diesbezügliche Rückkaufprogramm begann am 28.1.2016 und wurde am
5.10.2016 vorzeitig beendet. Derzeit hält die Gesellschaft
1.623.070 eigene Aktien.
Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS
Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der
Niederösterreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft
NEWAG sowie die Netz Niederösterreich GmbH und die EVN Wasser GmbH
als verbundene Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus
einer (gekündigten) Betriebsvereinbarung, welche insgesamt 505
Arbeitnehmern der Gesellschaft, der Netz Niederösterreich GmbH und
der EVN Wasser GmbH („
Begünstigte“) einen Anspruch auf eine
jährliche Sonderzahlung gewährt („
Sonderzahlung IX“). Die
Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil der Sonderzahlung
IX in Aktien der Gesellschaft abgegolten zu bekommen
(„
Aktienangebot“). Konkret bietet die Gesellschaft den
Begünstigten an, Aktien der Gesellschaft für einen Gegenwert von
knapp EUR 3.000 zu erhalten, wobei der Gegenwert der
erhaltenen Aktien zu 90% auf die Sonderzahlung IX angerechnet wird.
Hierzu wird auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der
EVN-Aktie an Börsehandelstagen der Wochen 27 bis 30 (01.07.2024 bis
28.07.2024) eine solche Aktienanzahl pro Begünstigten errechnet,
dass der Gegenwert der Aktien gerade noch unter EUR 3.000
bleibt.
Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der
Annahme des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der
Gesellschaft unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts)
der Aktionäre zu bedienen. Dazu wird auch auf den Bericht des
Vorstands vom 29.05.2024 über die beabsichtigte Wiederveräußerung
eigener Aktien verwiesen, welcher gesetzeskonform veröffentlicht
wurde und auf der Website der Gesellschaft unter
http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien auffindbar ist.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird zunächst bekannt
gemacht, dass der Vorstand einen Beschluss über Vorstehendes
gefasst hat, welchem der Aufsichtsrat mit Beschluss vom heutigen
Tag zugestimmt hat. Zudem wird hiermit die beabsichtigte
Wiederveräußerung eigener Aktien an begünstigte Mitarbeiter unter
Angabe der nachstehenden Details nach § 5 Abs 2
Veröffentlichungsverordnung 2018 wie folg bekannt gemacht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß §
65 Abs 1 Z 8 AktG: zuletzt 21.1.2016. Für die beabsichtigte
Wiederveräußerung ist eine Ermächtigung der Hauptversammlung
aufgrund von § 65 Abs 1b letzter Satz AktG nicht erforderlich, weil
es sich bei den Begünstigten ausschließlich um Arbeitnehmer der
Gesellschaft bzw von verbundenen Unternehmen handelt.
- Tag und Art der Veröffentlichung des Vorstands- und des
Hauptversammlungsbeschlusses: 21.1.2016 elektronisch gemäß § 119
Abs 9 iVm § 119 Abs 7 sowie § 119 Abs 10 BörseG (bzw deren
inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmungen im
Börsegesetz 1989).
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener
Aktien: 17.06.2024 bis 26.07.2024 (jeweils einschließlich).
- Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien
bezieht: auf Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose
Stückaktien.
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Veräußerung eigener Aktien,
insbesondere auch den Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am
Grundkapital: Das endgültige Volumen steht noch nicht fest und
berechnet sich wie eingangs beschrieben. Auf Basis des
Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft vom 10.06.2024 ergäbe sich
ein maximales Volumen von 51.510 Stück, was einem Anteil am
Grundkapital von 0,03 % entspricht.
- Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Der
Gegenwert, welcher der Übertragung der Aktien zugrunde gelegt wird,
berechnet sich wie eingangs beschrieben und steht noch nicht
fest.
- Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere ob
die Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse
erfolgen soll oder ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms
verwendet werden sollen: Die Veräußerung der eigenen Aktien wird
außerbörslich an Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw von verbundenen
Unternehmen wie eingangs beschrieben stattfinden.
- Allfällige Auswirkung der Veräußerung eigener Aktien auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine.
- Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits
eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte
oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft: nicht
anwendbar, weil keine derartigen Optionen einzuräumen sind oder
bereits eingeräumt wurden.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 6 und 7
Veröffentlichungsverordnung 2018 im Internet auf Ihrer Webseite
unter http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien
veröffentlichen.
Maria Enzersdorf, 12.06.2024
Der Vorstand