Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG
May 06 2024 - 1:21PM
EQS Non-Regulatory
Gateway Real Estate AG / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Immobilien
Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur
Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway
Real Estate AG
06.05.2024 / 19:21 CET/CEST
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Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024
zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der
Gateway Real Estate AG
Berlin, 06.Mai 2024. Die BaFin hat am 29. April 2024 eine
Bekanntmachung über die Prüfung des verkürzten Abschlusses zum
Stichtag 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts der
Gateway Real Estate AG (die „Gesellschaft“ – WKN A0JJTG /
ISIN DE000A0JJTG7) veröffentlicht. Gegenstand der Prüfung ist, ob
eine zum Stichtag 30. Juni 2023 mit rund EUR 141,5 Mio. bewertete
Liegenschaft möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet
wurde.
Hintergrund der Prüfung ist, dass die Gesellschaft im
Zusammenhang mit der Neuordnung der laufenden Finanzierung für ihre
Projektentwicklung in Augsburg im vierten Quartal 2023 auf Wunsch
des Finanzierungspartners ein neues Wertgutachten in Auftrag
gegeben hatte. Auf Basis eines neuen Wertermittlungsverfahrens
ergab sich ein um ca. EUR 42 Mio. bzw. 30 % niedrigeren Wert
gegenüber dem bislang nach IAS 40 bilanzierten Wertansatz für diese
Immobilie aus dem geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022.
Bezogen auf das gesamte Immobilienportfolio der Gesellschaft
entspricht dies einer Abwertung um 3,6 %.
Die Gesellschaft hat diese Abwertung unverzüglich mit Ad
hoc-Meldung vom 23. November 2023 bekannt gemacht und bereits in
ihrer Zwischenmitteilung zum 30. September 2023 ausgewiesen.
Das Projektentwicklungsgrundstück in Augsburg wird aktuell in
Teilen gewerblich bzw. industriell genutzt und soll nach den
Vorstellungen der Gesellschaft einer überwiegend
wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Hieran arbeitet die
Gesellschaft seit mehr als drei Jahren gemeinsam mit der Stadt
Augsburg. Mit Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes vom 18.
September 2023 und Stadtratsbeschluss vom 19. Oktober 2023 wurde
die Umwidmung beschlossen und das Projektentwicklungsziel
bestätigt. Aus operativer Sicht sieht die Gesellschaft die
Projektentwicklung in Augsburg weiterhin auf einem positiven
Weg.
Die BaFin prüft in dem nun eingeleiteten Verfahren
ausschließlich, ob die von der Gesellschaft bekannt gemachte und in
ihrer Zwischenmitteilung für das dritte Quartal 2023 vorgenommene
Wertberichtigung bereits im Halbjahresfinanzbericht 2023 des
Konzerns hätte erfolgen müssen. Die Gesellschaft ist davon
überzeugt, dass sie den Halbjahresfinanzbericht regelgerecht
erstellt hat, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine Veranlassung zu
einer Wertberichtigung gab. Die Gesellschaft kooperiert
uneingeschränkt mit der BaFin, um den Sachverhalt aufzuklären, und
geht davon aus, dass die Anlassprüfung in einem konstruktiven und
professionellen Dialog zielführend zu einem einvernehmlichen
Abschluss gebracht werden kann.
Kontakt
Sven Annutsch
Hardenbergstr. 28a
10623 Berlin
T +49 (0) 30 40 363 47 – 0
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E-Mail: sven.annutsch@gateway-re.de
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