IMMOFINANZ AG
Einladung zur
31. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 29. Mai 2024 um
10.00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden
31. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit
dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der
Hauptversammlung am 29. Mai 2024 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den
30. Mai 2024, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
fortgesetzt.
- Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht,
des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts,
jeweils für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss
2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers des konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den
Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2023.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum
Rückerwerb und der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch
auf andere Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch
verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des
allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss
des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung.
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem
Kapital.
Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts,
verbunden mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung des
Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht
ausgenutzten Umfang sowie Aufhebung von bestehendem bedingten
Kapital im nicht ausgenutzten Umfang gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 03.05.2023 (§ 4 Abs (5) der Satzung)
und bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) sowie die
entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und
Aktien).
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen
Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum
Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der
bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital)
im nicht ausgenutzten Umfang und jeweils die entsprechenden
Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).
- Änderung der Satzung in § 17 (Umsetzung der Bestimmungen des
Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetzes).
- Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind spätestens ab dem 21.
Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem
08. Mai 2024, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)
veröffentlicht:
- Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstands und Beschluss- und
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit dem
Lagebericht
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit dem
Konzernlagebericht
- Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht für das
Geschäftsjahr 2023
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß
§ 96 AktG
- Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat zu Punkt 6 der
Tagesordnung
- Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
- Ergänzende Informationen zu den vom Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat
gemäß Punkt 9 der Tagesordnung (Lebensläufe, Erklärungen gemäß § 87
Abs 2 AktG)
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung (Ermächtigung
des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung
eigener Aktien)
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 11 der Tagesordnung (Ermächtigung
des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 12 der Tagesordnung (Ermächtigung
des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG)
- Satzungsgegenüberstellung
- Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen,
Widerruf), auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten
Stimmrechtsvertreter (Dominik Huber)
- Hinweise zu den Rechten der Aktionäre
(§ 106 Z 5 AktG)
- Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109
AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals
halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren
Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum
Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am 08. Mai 2024 (Mittwoch)
- per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig
unterschrieben, während der üblichen Geschäftszeiten an ihrer
Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
- per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an
die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt
unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2)
zugehen.
- Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt
an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus drei
von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern)
zusammen und soll sich zukünftig aus vier von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) zusammensetzen. Es wird
darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in den Aufsichtsrat die
Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zur Anwendung kommt.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG
für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 17. Mai 2024 (Freitag),
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com,
oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer
Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259
zugehen.
Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach
Zugang auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§
110 AktG).
- Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet
ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
- ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit
bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com,
oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre
Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259
übermittelt werden.
- Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119
AktG)
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der
Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3
AktG der/die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in
den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen
1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Mai 2024 (Freitag) in der
oben angeführten Weise (Punkt C.2) der Gesellschaft zugehen. Einem
allfälligen Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
der vorgeschlagenen Person anzuschließen. Widrigenfalls darf der
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der
Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
- Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7
AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 19. Mai 2024 (Sonntag),
24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten
(§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder
ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer
- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 19.
Mai 2024 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt werden.
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 24. Mai 2024, um 24:00 Uhr
MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
einlangen:
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
Lorenzen am Wechsel;
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050;
- per E-Mail an die Adresse:
anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im
pdf-Format dem E-Mail angefügt);
- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder
MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach
Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
- Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter
werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
- Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche
oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter
nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht
muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in
der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in
deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das
Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden.
Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich,
Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach
Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es,
wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem
der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen
ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von
Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege
übermittelt werden:
- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am
Wechsel;
- per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
- per E-Mail an die Adresse:
anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (im pdf-Format dem E-Mail
angefügt);
- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;
- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an
die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt
unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr
MESZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem
28. Mai 2024) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein
Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort
bei der Registrierung vorzulegen.
Den Aktionären steht auch Herr Dominik Huber als
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung.
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann an Herrn
Dominik Huber auf einem der oben angeführten Wege übermittelt
werden.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare
auf ihrer Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um
die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen,
die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu
verwenden.
- Datenschutzinformation
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre
sowie deren Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2
AktG, das sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie
gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN, Nummer der
Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom
Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen
Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht
im erforderlichen Umfang zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der
Hauptversammlung nicht möglich.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die
Zwecke der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre
und/oder deren Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte
sowie der Abwicklung der Hauptversammlung der Gesellschaft
einschließlich der Erstellung der Anmelde- und
Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls und ist
für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
der Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen
des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120
AktG, welche rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne
des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist
IMMOFINANZ AG Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.
Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere
Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie
Back-Office-Dienstleister). Dienstleister und Auftragsverarbeiter
der IMMOFINANZ AG erhalten von IMMOFINANZ AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit
rechtlich notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle
anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit
einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch
die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene
Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche
Stellen: Die personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die
Teilnehmerliste gemäß § 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden
gemäß § 120 Abs 4 AktG an das zuständige Firmenbuchgericht
übermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird dem Protokoll der
Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die öffentlich
einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen
können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die
Finanzmarktaufsicht oder die Österreichische Kontrollbank
übermittelt werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten
nicht an Dritte weitergegeben.
Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre
und/oder deren Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der
siebenjährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus
können die personenbezogenen Daten für maximal weitere drei Jahre
gespeichert werden, sofern sie für ein anhängiges gerichtliches
oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG
Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden
die Daten der Teilnehmer gelöscht.
Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder
Aktionär und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
Datenübertragbarkeit.
Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten
gegenüber IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen über das unter
https://immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder
schriftlich an:
IMMOFINANZ AG
z.H. Datenschutzkoordinator
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) nach Art 77
DSGVO zu.
- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
(§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die
Gesellschaft 138.669.711 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede
Aktie eine Stimme gewährt. IMMOFINANZ AG hält 695.585 Stück eigene
Aktien der Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können
nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin
derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeübt werden. Wenn sich die
Anzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber gemäß
§ 120 Abs 2 Z 1 BörseG informieren.
Wien, 30. April 2024
Der Vorstand der IMMOFINANZ AG
International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000A21KS2