IONOS Group SE / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur
Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)
IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
16.05.2024 / 16:40 CET/CEST
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Erwerb eigener Aktien
Karlsruhe/Berlin, den 16. Mai 2024
Das von der IONOS Group SE in der Ad-hoc-Mitteilung vom 8. Mai
2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab 17. Mai 2024
durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 28. Februar 2025 sollen
bis zu 850.000 eigene Aktien der Gesellschaft ausschließlich über
die Börse (XETRA-Handel oder ein entsprechendes Nachfolgesystem)
erworben werden. Das Volumen des Rückkaufprogramms beträgt
insgesamt bis zu 25 Mio. EUR (Anschaffungskosten ohne
Erwerbsnebenkosten).
Der Vorstand macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von
der durch die außerordentliche Hauptversammlung der IONOS Group SE
am 26. Januar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
Der Rückkauf erfolgt vornehmlich, um Ansprüche aus dem vor der
Zeit des Börsengangs stammenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu
bedienen, kann aber für alle von der Ermächtigung der
außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Januar 2023 umfassten
Zwecke verwendet werden.
Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt.
Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht
der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu
beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den
Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt
unberührt.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und
gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra)
erfolgen und nach Maßgabe der durch die außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Januar 2023 erteilten
Ermächtigung durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufte
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert
der Kurse der Stückaktien der IONOS Group SE in der Schlussauktion
im XETRA-Handelssystem (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei
Börsenhandelstage vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über-
oder unterschreiten, wobei der Stichtag der Tag der Eingehung der
Verpflichtung zum Erwerb ist.
Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach
Maßgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
("Del.-VO") durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen
Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der
höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem
Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt,
erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus
dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2
Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in
aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach
deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die IONOS Group SE
die Geschäfte auf ihrer Website unter
http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Karlsruhe/Berlin, den 16. Mai 2024
IONOS Group SE
Der Vorstand
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