14.06.2024 | Österreich
Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5,
WKN A0X9EJ, KTN) hat am 14.06.2024 beschlossen, auf Grundlage des
Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom
08.11.2023, welcher am 09.11.2023 über ein elektronisches
Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs
1 Z 8 AktG, ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien
("Aktienrückkaufprogramm I 2024") durchzuführen.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2024
erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der
Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2024 beauftragen wird.
Das Volumen beläuft sich auf bis zu 434.000 Stück Aktien, der
Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2024 startet
voraussichtlich am Montag, 01.07.2024 (zu den Bedingungen des
Aktienrückkaufprogramms I 2024 siehe unten).
Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2024 werden auf der
Internetseite der Kontron AG unter dem folgenden Link
veröffentlicht:
https://kontron.com/de/investors/buyback-program-I-2024
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2024:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65
Abs 1 Z 8 AktG: 08.11.2023 (Beschluss am 09.11.2023
veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 01.07.2024
bis längstens 31.12.2024
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 434.000 Stück eigener Aktien,
entsprechend 0,7% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das
Aktienrückkaufprogramm I 2024 aufgewendet wird: EUR 10.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und
Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des
Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10%
unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5
Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher
Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der
Kontron AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des
XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter
Wertpapierbörse.
- Preisobergrenze (kumulativ):
- nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der
letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß
Ermächtigungsbeschluss);
- EUR 23,00.
- Preisuntergrenze (kumulativ):
- nicht mehr als 10% unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der
letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß
Ermächtigungsbeschluss);
- mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am
Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse sowie über
multilaterale Handelssysteme (MTFs)
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich
vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung der Kontron AG vom 08.11.2023
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die
Börsenzulassung der Aktien: Keine
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine
Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst
von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel
3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom
08.03.2016 einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im
Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2024 sowie allfällige
Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2024 werden auf der
Internetseite der Kontron AG veröffentlicht:
https://kontron.com/de/investors/buyback-program-I-2024
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb
von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron
AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb
von Kontron AG-Aktien anzunehmen.
14.06.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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