Lenzing Aktiengesellschaft
Lenzing
FN 96499 k
ISIN AT 0000644505
(“Gesellschaft”)
E i n b e r u f u n g
zu der am Donnerstag,
18. April 2024, um
10:00 Uhr (MESZ)
im Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1,
4860 Lenzing, stattfindenden
80. ordentlichen Hauptversammlung
der
Lenzing Aktiengesellschaft
- TAGESORDNUNG
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem
Lagebericht (inklusive nichtfinanzieller Erklärung) und dem
Corporate Governance Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2023 sowie des Berichtes des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 im
Voraus
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
- Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss
sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3
„Veröffentlichung der Gesellschaft und Kommunikation“
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14
„Hauptversammlung, Einberufung“ durch
Ergänzung um neue Absätze 5 bis 14 betreffend die
virtuelle/hybride Hauptversammlung und Änderung der Bezeichnung von
§ 14 in „Hauptversammlung, Einberufung, Fernteilnahme,
Fernabstimmung,
virtuelle/hybride Hauptversammlung“
10a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des
Vorstands bis maximal 30 Monate ab dem Tag der
Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien
gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG in
einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben,
gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie über die
Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 26. April 2022 zum
10a. Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien
10b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
gemäß § 65 Abs 1b AktG mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen
Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu
beschließen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom
26. April 2022 zum 10b. Tagesordnungspunkt erteilten
entsprechenden Ermächtigung des Vorstands gemäß
§ 65 Abs 1b AktG
- UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß
§ 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
28. März 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com
zugänglich:
- Jahresfinanzbericht 2023, darin enthalten:
- Jahresabschluss mit Lagebericht (inklusive nichtfinanzieller
Erklärung),
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Corporate Governance Bericht 2023,
- Bericht des Aufsichtsrats,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis
10b,
- Vergütungsbericht zu Punkt 6 der Tagesordnung,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat
gemäß § 87 Abs 2 AktG,
- Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat,
- Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei der
Veräußerung rückerworbener Aktien gemäß § 65 Abs 1b
iVm § 171 Abs 1 iVm
§ 153 Abs 4 AktG zu Punkt 10a und
Punkt 10b der Tagesordnung,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.
- HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN
§§ 109, 110 UND
118 AKTG
- Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach
§ 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG per Post oder Boten spätestens
am 28. März 2024
(24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse
4860 Lenzing,
Werkstraße 2, z.H. Herrn Sébastien Knus,
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Hauptversammlung2024@lenzing.com zugeht. Sofern für Erklärungen die
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift
oder anders erkennbar gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV.
dieser Einberufung) verwiesen.
Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen
Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am
2. April 2024
elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lenzing.com unter den Menüpunkten „Investoren“ und
„Hauptversammlung“ sowie spätestens am
4. April 2024 in
derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung
(insbesondere in der elektronischen Verlautbarungs- und
Informationsplattform des Bundes (EVI)).
- Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach
§ 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am
9. April 2024
(24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (7672) 918 3599
oder per Post an 4860 Lenzing,
Werkstraße 2, z.H. Herrn Sébastien Knus,
oder per E-Mail an Hauptversammlung2024@lenzing.com, wobei das
Verlangen in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift
oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV.
dieser Einberufung) verwiesen.
- Angaben gemäß
§ 110 Abs 2 Satz 2
iVm
§ 86 Abs 7
und 9 AktG
Diese Angaben entfallen, da die Lenzing Aktiengesellschaft nicht
dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG
unterliegt und das Mindestanteilsgebot gemäß
§ 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen
hat.
- Auskunftsrecht der Aktionäre nach
§ 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre
ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der
Einberufung).
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der
vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis
der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf
sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.
- Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß
§§ 113 ff AktG
(§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das
Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär
eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die
Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es können
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung
einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lenzing.com unter den Menüpunkten „Investoren“ und
„Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet
werden.
Die Vollmacht muss spätestens am
17. April 2024 um
13:00 Uhr (MESZ) ausschließlich eine der folgenden Adressen
zugegangen sein:
- E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de
- per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT 0000644505 im Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem
E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft
aufbewahrt werden.
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei
der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden
Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.
Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen,
steht die Möglichkeit der Vertretung durch
Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Dr. Michael Knap
das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage
und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten
Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Ohne
ausdrückliche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Es ist nicht
zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen
wollen, Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der
Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter den
Menüpunkten „Investoren“ und „Hauptversammlung“ ein spezielles
Vollmachts- und Widerrufsformular abrufbar. Die
Dr. Michael Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am
17. April 2024 um
13:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen
zugegangen sein:
- E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de
- per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT 0000644505 im Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem
E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft
aufbewahrt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap unter
Tel.: +43 1 876 33 43-30, per Fax:
+43 1 876 33 43-39 oder E-Mail:
michael.knap@iva.or.at.
- NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
DER HAUPTVERSAMMLUNG
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem
Anteilsbesitz am Ende des
8. April 2024,
24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der
Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in
§ 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin am
15. April 2024,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
- für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
Satzung gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail anmeldestelle@computershare.de
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
- für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per SWIFT BIC COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599
unbedingt ISIN AT0000644505 im Text angeben)
- INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG
- Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden
verarbeitet und zu welchen Zwecken werden diese
verarbeitet?
Die Lenzing Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene
Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß
§ 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des
Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende
Zwecke verarbeitet:
- Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen,
einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten
sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses
- Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung
der Aktionärsrechte
- Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und
Teilnahmeverzeichnisse
- Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls
- Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich
Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist
für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit
Art 6 (1) c) DSGVO
(Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für die Verarbeitung
ist die Lenzing Aktiengesellschaft Verantwortlicher iSd
Art 4 Z 7 DSGVO.
- An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären
übermittelt?
Die Lenzing Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von
Lenzing Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind, und verarbeiten die Daten, sofern es sich um
Auftragsverarbeiter iSd Art 4 Z 8 DSGVO
handelt, ausschließlich nach Weisung der Lenzing
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Lenzing
Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle
anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit
einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a.
Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Lenzing
Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet,
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
Firmenbuch beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen
(§ 120 AktG).
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im
Anlassfall auch an die zuständigen Behörden oder Stellen
übermittelt werden.
- Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären
gespeichert?
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht,
sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben
bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit
nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die Lenzing Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Lenzing
Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung
von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung
führen.
- Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre
personenbezogenen Daten?
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach
Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber
der Lenzing Aktiengesellschaft unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse privacy@lenzing.com oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:
Lenzing Aktiengesellschaft
AT-4860 Lenzing, Werkstraße 2
Telefax: +43 (0) 7672 918-4005
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO
zu.
- Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Lenzing
Aktiengesellschaft www.lenzing.com zu finden.
- GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 40.107.738,37 und ist
zerlegt in 38.618.180 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Lenzing, im
März 2024 Der
Vorstand