Wie bereits mit den
Veröffentlichungen von Insiderinformationen nach Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021, 17. November
2021, 6. April 2022 und 11. Mai 2022 mitgeteilt, erfolgt eine
steuerliche Prüfung von Geschäften der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang
mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang &
Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und
Herausgabeersuchen ist, gegen verantwortliche Personen der Lang
& Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger
Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und
Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den
Dividendenstichtag.
Die Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft hat heute die Auskunft erhalten, dass das
Finanzamt Düsseldorf-Mitte konkret beabsichtigt, bis Ende des
Jahres 2024 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid für den
Veranlagungszeitraum 2007 zu erlassen, welcher der
Kapitalertragsteueranrechnung aus bestimmten Geschäften der Lang
& Schwarz Aktiengesellschaft im genannten Veranlagungszeitraum
die steuerliche Anerkennung versagt. Aus Sicht der Gesellschaft
steht nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand zu erwarten, dass das
Finanzamt Düsseldorf-Mitte für den Veranlagungszeitraum 2007 die
Erstattung von angerechneter Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag einschließlich Zinsen in einem Gesamtbetrag
von ca. EUR 11,7 Mio. geltend macht. Die Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft hatte im Jahr 2021 in substanziellem Umfang
Rückstellungen gebildet und dies zum Gegenstand einer
Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2021 gemacht. Die nunmehr in
Aussicht gestellte Nachzahlung von Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag (einschließlich Zinsen) bezogen auf den
Veranlagungszeitraum 2007 übersteigt den als Rückstellung
gebildeten Betrag, so dass die gebildete Rückstellung (inkl.
Zinsen) aufwandswirksam um EUR 8,1 Mio. erhöht werden muss und dies
damit zu einer Belastung des Konzernjahresüberschusses in gleicher
Höhe führt.
Die Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft beabsichtigt, zeitnah nach Veröffentlichung
dieser Pflichtmitteilung im Hinblick auf die zu erwartende
Zahlungsaufforderung für den Veranlagungszeitraum 2007 eine
Akontozahlung zu leisten, schon um der weiteren Entstehung von
Zinsen auf die geltend gemachten Beträge vorzubeugen. Die Zahlung
wird die notwendige laufende Liquidität der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft für ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht
wesentlich beeinträchtigen.
Unverzüglich nach Zugang des in
Aussicht gestellten geänderten Körperschaftsteuerbescheids für den
Veranlagungszeitraum 2007 wird der Vorstand der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft dessen rechtliche und tatsächliche Grundlagen
prüfen und über die Einlegung eines Rechtsbehelfs
entscheiden.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft sieht im Übrigen mit
Blick auf den Verfahrensstatus und die steuerliche Einordnung der
Angelegenheit von einer weiteren inhaltlichen Kommentierung dieses
Sachverhaltes ab.
01.10.2024 CET/CEST Die EQS
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