Mitteilung gemäß § 43 Absatz 1
WpHG
Im Rahmen einer
Konzernstimmrechtsmitteilung (§ 37 WpHG) von Herrn Oliver Jaster
vom 13. Dezember 2024 ist mitgeteilt worden, dass die von Günther
Vermögens- und Beteiligungs GmbH & Co. KG und Günther
Vermögens- und Beteiligungs-Management GmbH (zusammen die
'Mitteilenden Unternehmen') gehaltenen und ihnen
zugerechneten Stimmrechte bzgl. der MAX Automation SE 65,98 %
betragen und dementsprechend die von den Mitteilenden Unternehmen
gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechtsanteile an der MAX
Automation SE die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50
% überschritten haben.
Vor diesem Hintergrund teilen die
Mitteilenden Unternehmen der MAX Automation SE hiermit gemäß § 43
Absatz 1 WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte
Ziele
a) Der Erwerb von Stimmrechten an der
MAX Automation SE beruht auf einer konzerninternen
Umstrukturierung. Mit der Beteiligung an der MAX Automation SE
werden strategische Ziele verfolgt.
b) Sollte sich die Möglichkeit zum
Erwerb oder zur anderweitigen Erlangung weiterer Stimmrechte an der
MAX Automation SE ergeben, beabsichtigen die Mitteilenden
Unternehmen, diese zu prüfen und, wenn die Mitteilenden Unternehmen
im Rahmen der Prüfung zu einem positiven Ergebnis gelangen,
wahrzunehmen.
c) Die Aktien an der MAX Automation
SE werden den Mitteilenden Unternehmen aufgrund einer
Stimmpoolingvereinbarung in erheblichem Umfang von anderen,
ebenfalls von Herrn Oliver Jaster kontrollierten Gesellschaften
zugerechnet. Die Mitteilenden Unternehmen streben an, dass die
Parteien der Stimmpoolingvereinbarung im Verwaltungsrat der MAX
Automation SE weiterhin in einem Umfang vertreten sind, der ihrer
insgesamt an der MAX Automation SE gehaltenen Beteiligung
angemessen ist. Eine darüberhinausgehende Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der MAX
Automation SE wird nicht angestrebt.
d) Die Mitteilenden Unternehmen
unterstützen die Bemühungen der MAX Automation SE, den Anteil der
Fremdfinanzierung an der Gesamtfinanzierung zu reduzieren. Darüber
hinaus streben sie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der MAX Automation SE an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
Die Überschreitung der
Stimmrechtsschwellen durch die Mitteilenden Unternehmen beruht auf
einer konzerninternen Umstrukturierung. Im Rahmen dieser
konzerninternen Umstrukturierung wurden keine Mittel für den Erwerb
von Stimmrechten aufgewendet.
16.12.2024 CET/CEST Die EQS
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