PUMA SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1
lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung
mit Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 2. Zwischenmeldung
PUMA SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
16.12.2024 / 08:19 CET/CEST
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PUMA SE: Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 2. Zwischenmeldung
Herzogenaurach – 16. Dezember 2024 – Im Zeitraum vom 9. Dezember
2024 bis einschließlich 13. Dezember 2024 wurde eine Anzahl von 200
Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der PUMA SE erworben,
dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 7. März 2024 gemäß Art. 5 Abs.
1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 7. März 2024
mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die
täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) |
Volumen gewichteter Durchschnittskurs
(EUR) |
9.12.2024 |
40 |
46,4935 |
10.12.2024 |
40 |
46,1793 |
11.12.2024 |
40 |
45,8378 |
12.12.2024 |
40 |
46,8418 |
13.12.2024 |
40 |
46,6388 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite
von PUMA SE veröffentlicht unter
https://about.puma.com/en/investor-relations/share/share-buyback-2024-2025.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses
Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. März 2024 bis
einschließlich 13. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf
eine Anzahl von 1.127.244 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der PUMA SE erfolgt durch ein von PUMA SE
beauftragtes Kreditinstitut über die Börse im elektronischen Handel
der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Investorenkontakt: PUMA Investor Relations, E-Mails bitte
an investor-relations@puma.com
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