Adtran Holdings, Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges
Nicht zahlungswirksame Wertminderung des Goodwill für das erste
Quartal 2024 in geschätzter Höhe von $ 293 Millionen; keine
Auswirkungen auf Non-GAAP Ergebnisse und Cashflow für das erste
Quartal 2024
03.05.2024 / 23:24 CET/CEST
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014
ADTRAN Holdings, Inc.: Nicht zahlungswirksame Wertminderung
des Goodwill für das erste Quartal 2024 in
geschätzter Höhe von $ 293 Millionen; keine
Auswirkungen auf Non-GAAP Ergebnisse und Cashflow für das erste
Quartal 2024
Huntsville, Alabama (Vereinigte Staaten von Amerika). 3. Mai
2024 (CT)
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzernabschlusses für
das erste Quartal 2024 hat ADTRAN Holdings, Inc. (die
„Gesellschaft“) (NASDAQ: ADTN; FSE: QH9) heute festgestellt,
dass für das erste Quartal 2024 ein erheblicher Betrag
aufgrund der Wertminderung des Goodwill auszuweisen ist. Die
Gesellschaft erwartet deshalb für den Wert des Goodwill, der
ausschließlich auf das Network Solutions Segment entfällt, eine
erhebliche, nicht zahlungswirksamen Wertminderung des Goodwill in
einer geschätzten Höhe von $ 293 Millionen. Die Ermittlung der
quantitativen Wertminderung wurde von mehreren Faktoren
beeinflusst, unter anderem von der niedrigeren Marktkapitalisierung
der Gesellschaft, dem zurückhaltenden Investitionsverhalten von
Dienstleistern aufgrund der makroökonomischen Unsicherheiten und
den fortlaufenden Anpassungen bei den Lagerbeständen unserer
Kunden.
Die Wertminderung führt zu einem erhöhten operativen Verlust in
derselben Höhe für das erste Quartal 2024 auf Basis der
allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze in den Vereinigten
Staaten von Amerika („GAAP“). Allerdings führt die
Wertminderung weder derzeit noch in der Zukunft zu etwaigen
Barausgaben und hat keinerlei Auswirkungen auf den GAAP-Umsatz der
Gesellschaft und die für das erste Quartal 2024
prognostizierte Non-GAAP operative Marge. Sie wirkt sich zudem auch
nicht auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft unter
ihren Kreditvereinbarungen aus.
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Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen
Die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen Angaben beinhalten
zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Überzeugungen und Annahmen
unseres Managements auf der Grundlage der dem Management derzeit
vorliegenden Informationen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen
betreffen unter anderem Angaben zu dem geschätzten Betrag der
Wertminderung des Goodwill der Gesellschaft, den Auswirkungen der
Wertminderung des Goodwill auf die Finanzergebnisse der
Gesellschaft und die Prognosen in Bezug auf Finanzkennzahlen sowie
damit zusammenhängende Aspekte. Zukunftsgerichtete Aussagen
beinhalten Angaben, die keine historischen Fakten sind, und sind
auch an der Verwendung von Wörtern wie „voraussehen“, „glauben“,
„könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „können“,
„planen“, „potentiell“, „vorhersagen“, „prognostizieren“,
„anstreben“ „sollten“, „wird“, „würde“, und ähnlichen Ausdrücken
sowie den negierenden Formen dieser Wörter zu erkennen. Unsere
tatsächlichen Ergebnisse oder der Ablauf von Ereignissen können
aufgrund bestimmter Risiken und Unsicherheiten erheblich von denen
abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen angenommen
wurden; dies schließt insbesondere Risiken in Bezug auf den
tatsächlichen, endgültigen Betrag der Wertminderung des Goodwill,
die Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse sowie die Risiken ein,
die detailliert im letzten Jahresabschluss der Gesellschaft auf
Formular 10-K und den Quartalsberichten auf Formular 10-Q, jeweils
in der aktuellen Fassung, sowie sonstigen bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC)
eingereichten Unterlagen beschrieben sind. Die Gesellschaft
übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Ad-hoc-Meldung
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu
revidieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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