Rubean AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Strategische Unternehmensentscheidung
Rubean AG beschließt Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht aus Genehmigten Kapitalien 2022 und 2023

18.07.2024 / 16:33 CET/CEST
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Rubean AG beschließt Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht aus Genehmigten Kapitalien 2022 und 2023

  • Gespräche mit strategischem Partner

München, den 18. Juli 2024 – Der Vorstand der Rubean AG, München (ISIN: DE0005120802, WKN: 512080), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Ausnutzung der Genehmigten Kapitalien 2022 und 2023 zwei Barkapitalerhöhungen mit Bezugsrecht der Aktionäre im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts wie folgt beschlossen:

  • Barkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2022 mit einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 240.259,00 durch Ausgabe von bis zu 240.259 neuen Aktien („Barkapitalerhöhung 1“). Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde in einem Verhältnis von 15 (fünfzehn) zu 1 (eins) festgelegt, d.h. fünfzehn von einem Aktionär gehaltene Aktien berechtigen zu einem Bezug von einer neuen Aktie.
  • Barkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023 mit einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 1.029.682,00 durch Ausgabe von bis zu 1.029.682 neuen Aktien („Barkapitalerhöhung 2“; Barkapitalerhöhung 1 und Barkapitalerhöhung 2 zusammen „Barkapitalerhöhungen“). Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde in einem Verhältnis von 7 (sieben) zu 2 (zwei) festgelegt, d.h. sieben von einem Aktionär gehaltene Aktien berechtigen zu einem Bezug von zwei neuen Aktien.

Die Kapitalmaßnahme dient der Aufnahme eines möglichen strategischen Partners, mit dem bereits erste Gespräche geführt werden. Einzelheiten werden berichtet, sobald sich die Gespräche konkretisieren sollten.

Die angebotenen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnanteilsberechtigt. Der Bezugspreis je Aktie wurde bei beiden Barkapitalerhöhungen auf EUR 6,00 festgelegt. Der Angebotszeitraum für beide Barkapitalerhöhungen beginnt am 31. Juli 2024 und endet am 14. August 2024 (jeweils einschließlich).

Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt wird voraussichtlich am 22. Juli 2024 veröffentlicht. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden.

Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 30. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung für die Rückzahlung von Darlehen und Finanzierung von Wachstumsmaßnahmen zu verwenden.

Der Vorstand

Über Rubean:  Die Rubean AG, München, ist ein führender Anbieter von reinen Software-Point-of-Sale-Lösungen für Banken, Acquirer und Händler. Dazu gehört die mobile softPOS-Lösung PhonePOS, die es Händlern ermöglicht, Kartenzahlungen direkt auf ihrem Smartphone zu empfangen, ohne dass ein weiteres Gerät benötigt wird. Diese Lösung wird von Zahlungsdienstleistern, Großbanken, Einzelhändlern und kleineren Händlern in ganz Europa eingesetzt und ist die einzige softPOS-Lösung, die die girocard (ec-Karte) in Deutschland unterstützt. Die Aktien von Rubean werden an den meisten deutschen Börsen einschließlich XETRA und m:access gehandelt. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rubean.com


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