Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach
russischer Gerichtsentscheidung einer
Verfügungsbeschränkung
Wien, 5. September 2024. Ein russisches Gericht hat heute eine
einstweilige Verfügung erlassen, durch die alle Aktien der
russischen AO Raiffeisenbank mit sofortiger Wirkung einer
Verfügungsbeschränkung unterliegen. Die Raiffeisen Bank
International AG („RBI“) ist 100%ige Eigentümerin der AO
Raiffeisenbank.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem kürzlich von
Rasperia Trading Limited in Russland eingeleiteten
Gerichtsverfahren gegen die STRABAG SE, ihre österreichischen
Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Die AO Raiffeisenbank wird
in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend
erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die RBI
ist nicht Partei in diesem Verfahren.
Aufgrund der heutigen Entscheidung kann die RBI ihre Anteile an
der AO Raiffeisenbank nicht übertragen. Das erschwert den
Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der AO
Raiffeisenbank veräußern will, und wird unweigerlich zu weiteren
Verzögerungen führen. Die RBI wird mit allen rechtlichen Mitteln
versuchen, die heutige Gerichtsentscheidung rückgängig zu
machen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
John P. Carlson, CFA
Head of Group Investor Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
1030 Wien, Österreich
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Telefon +43-1-71 707-2089
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05.09.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt
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