Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 30. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
09.09.2024 / 10:21 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der
Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 30. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 2. September 2024 bis
einschließlich 8. September 2024 wurden insgesamt Stück 315.172
Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft
erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Februar 2024
gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den
12. Februar 2024 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt
erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs im
Xetra-Handel |
02.09.2024 |
53.182 |
169,23150 |
03.09.2024 |
64.632 |
169,89634 |
04.09.2024 |
65.917 |
166,83280 |
05.09.2024 |
64.400 |
165,86655 |
06.09.2024 |
67.041 |
164,01582 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite
der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht
(https://www.siemens.com/aktienrueckkauf-2024-2029).
Das Gesamtvolumen der bislang im
Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis
einschließlich 8. September 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf
Stück 5.477.502 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens
Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens
Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(Xetra).
München, 9. September 2024
Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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