Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien – 48. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer
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13.01.2025 / 10:31 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien – 48. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 6. Januar 2025 bis
einschließlich 12. Januar 2025 wurden insgesamt Stück 121.155
Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft
erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Februar 2024
gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den
12. Februar 2024 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt
erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in
Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs im
Xetra-Handel |
06.01.2025 |
23.571 |
191,12868 |
07.01.2025 |
23.309 |
193,57278 |
08.01.2025 |
23.238 |
194,31048 |
09.01.2025 |
22.986 |
195,77550 |
10.01.2025 |
28.051 |
195,78903 |
Die Geschäfte in detaillierter Form
sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft
veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf2024-29).
Das Gesamtvolumen der bislang im
Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom
12. Februar 2024 bis einschließlich
12. Januar 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 8.206.961
Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens
Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens
Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(Xetra).
München, 13. Januar 2025
Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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