Logwin AG Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B40.890 Einladung zur ordentlichen und
außerordentlichen Hauptversammlung
der Logwin AG
am 16. April 2024 Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen
Aktionären der Logwin AG („die Gesellschaft“) mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. April 2024 um
10.00 Uhr und eine Außerordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft am 16. April 2024 im Anschluss an die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft im Novotel Luxembourg
Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Logwin
AG
1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31.
Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers
(Réviseur d’entreprises agréé) für das am31.
Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 beendete
Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des
Abschlussprüfers
5| Verwendung des Ergebnisses der Logwin AG für das am 31.
Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
6| Ausschüttung an die Aktionäre
7| Genehmigung der Grundsätze der Vergütung für den
Verwaltungsrat der Logwin AG
8| Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am
31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
9| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung
ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2023 beendeten
Geschäftsjahres
10| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
11| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2024
12| Rückkauf eigener Aktien
13| Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin
AG
1| Anpassung der Zahl der Aktien in die das genehmigte
Kapital eingeteilt ist von einer Million fünfhundertneuntausend
einhundertfünf (1.509.105) Aktien auf eine Million
fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489)
Aktien undVerlängerung der Genehmigung an den Verwaltungsrat, für
eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung,
welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt
(nämlich am 16. April 2024) und endend am fünften (5) Jahrestag
nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen
Hauptversammlung im Luxemburger Recueil électronique des
sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das
gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter
Berücksichtigung der in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten
Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
2| Änderung von Artikel 5 (2) und (3) der Satzung der
Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 1 der
außerordentlichen Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu
geben:
„(2) Zusätzlich zum gezeichneten Kapital aus Absatz 1
dieses Artikels gibt es ein genehmigtes Kapital der Gesellschaft in
Höhe von insgesamt 68.700.000 (achtundsechzig Millionen
siebenhunderttausend), eingeteilt in weitere eine Million
fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489)
neu auszugebende Aktien ohne Nennwert.
(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für eine Dauer
beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals
beschlossen hat (nämlich am 16. April 2024) und endend am fünften
(5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser
außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger Recueil
électronique des sociétés et associations (Luxemburger
Handelsblatt), das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe
neuer Aktien ohne Nennwert mit oder ohne Agio („prime d’émission“)
gegen Bar-und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um eine
Million fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig
(1.506.489) Aktien zu erhöhen. Bei solchen Kapitalerhöhungen
besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen werden, gelten die
Bestimmungen von Absatz 5.“
3| Einziehung beziehungsweise Annullierung mit sofortiger
Wirkung von fünftausendeinhundertachtzig (5.180) bestehenden Aktien
ohne Nennwert, die durch die Gesellschaft gehalten werden, so dass
das Aktienkapital der Gesellschaft in zwei Millionen
achthundertneunundsiebzigtausendzweihundertfünfzehn (2.879.215)
Aktien eingeteilt wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des
gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von
einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend Euro (EUR
131.300.000) durch Überführung eines Betrages von
zweihundertfünfunddreißigtausendsiebenhundertsiebenundneunzig Euro
und achtzig Euro Cent (EUR 235.797,80) aus der Agioreserve an das
Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen Aktien.
4| Änderung von Artikel 5 (1) der Satzung der Gesellschaft im
Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen
Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:
„(1) Das Grundkapital (gezeichnetes Aktienkapital) der
Gesellschaft beträgt einhunderteinunddreißig Millionen
dreihunderttausend Euro (EUR 131.300.000). Es ist eingeteilt in
zwei Millionen achthundertneunundsiebzigtausend zweihundertfünfzehn
(2.879.215) voll eingezahlte Aktien ohne Nennwert.“
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine
Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen
Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die
Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten
sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden
mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395
Namensaktien.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten
Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom
24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in
Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften („Gesetz über
Aktionärsrechte“) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen und haben das Recht,
Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der
Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher
Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder
mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf
elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung
des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das
entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 27. März
2024 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur
Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und abstimmen, die
mit Ablauf des 02. April 2024 (24:00 Uhr MESZ) („Luxemburgischer
Stichtag“) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen
hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag
werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung
bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher,
englischer oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls
der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen
haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde
der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur
Teilnahme an den Hauptversammlungen möglich ist, über den
Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse demnach bis spätestens
am 09. April 2024 zugehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den
Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch
Eintrag in das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft
entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft,
seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister
sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle
tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls
dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die
jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines
ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird,
kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen Aktien
aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n)
Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen ist,
beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter
der obenstehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 09. April
2024 zugehen.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu
diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den
Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 09. April 2024 anmelden.
Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer
rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den
Hauptversammlungen zugelassen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte
erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor den
Hauptversammlungen zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und
Weisung erteilen möchten, können hierzu das der Eintrittskarte zu
den Hauptversammlungen beiliegende Formular zur Erteilung der
Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der
Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre
sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 09.
April 2024 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre
ein Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss
spätestens am Montag, 15. April 2024, an folgender Anschrift auf
postalischem oder elektronischem Weg eingehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung
ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht der
Eintrittskarte beiliegend ein Formular, welche den Aktionären nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird.
Hinweis zu den Unterlagen der Hauptversammlungen
Der vollständige und ungekürzte Text der nachfolgenden
Unterlagen der Hauptversammlungen sind auf Nachfrage an folgender
Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
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Einladung zur den Hauptversammlungen
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Beschlussvorlage
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Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der Aktionäre
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Jahresabschluss und Konzernabschluss für das am 31. Dezember
2023 beendete Geschäftsjahr
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Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2023
beendete Geschäftsjahr
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Bericht des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises
agréé) für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
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Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin
AG
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- |
Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2023 beendete
Geschäftsjahr
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Eintrittskarte einschließlich Weisungsformular an den von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und
Vollmachtformular
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Datenschutzerklärung der Aktionäre
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Logwin AG
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80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
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Des Weiteren stellt die Gesellschaft ihren Aktionären während
eines ununterbrochenen Zeitraums ab dem Tag dieser Einladung bis
zum Tag der Hauptversammlungen (einschließlich) die oben genannten
Unterlagen (ausgenommen Eintrittskarte) auf ihrer Internetseite
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen
Informationen bezüglich der Hauptversammlungen können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte
an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, 13. März 2024
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten
6776 Grevenmacher | Luxemburg
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359
ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com
Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
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