TUI AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie
Rückkaufangebot für ausstehende Wandelschuldverschreibungen
18.07.2024 / 18:02 CET/CEST
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TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen
sowie Rückkaufangebot für ausstehende
Wandelschuldverschreibungen
- Beabsichtigte Emission von Wandelschuldverschreibungen mit
einer Laufzeit von 7 Jahren
- Finale Refinanzierungsmaßnahme, um die verbleibende KfW
Kreditlinie in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025
vollständig zurückzugeben, wobei die TUI AG gleichzeitig sowohl ihr
Fälligkeitsprofil verlängert als auch ihre Zinskosten senkt
Hannover, 18. Juli 2024, 18:00 Uhr
(MESZ). Die TUI AG ("TUI" oder die
"Gesellschaft") startet das Angebot von circa € 475
Millionen Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2031.
Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der neuen Anleihen
am oder um den 19. Juli 2024, lädt TUI derzeitige
Wandelanleihegläubiger ein, bis zu ca. €472 Mio. der ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN:
DE000A3E5KG2) zum Kauf anzubieten.
Wandelschuldverschreibungen
Der Vorstand von TUI hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, vorrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen
gemäß den Anleihebedingungen im Gesamtnennbetrag von circa € 475
Millionen mit einer Laufzeit bis 2031 (die
"Wandelschuldverschreibungen") anzubieten (das
"Angebot"). Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue
und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der TUI (die
"Aktien") wandelbar sein. Die Bezugsrechte der bestehenden
Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen werden
ausgeschlossen.
TUI plant, ein Angebot zum Rückkauf der bestehenden
Wandelanleihe zu machen und dieses mit den Erlösen zu finanzieren.
Gleichzeitig stellt das Angebot den letzten Schritt zur
Refinanzierung der KfW-Kreditlinie dar, um diese nun wie
vertraglich vereinbart von derzeit € 550 Mio. auf circa
€ 220 Mio. weiter zu reduzieren und den verbleibenden Betrag
in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 zurückzugeben. Darüber
hinaus wird das Fälligkeitsprofil verlängert und die Zinskosten
werden deutlich reduziert.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von
€100.000 je Wandelschuldverschreibung werden zu 100 % ihres
Nennbetrags ausgegeben. Sofern die Wandelschuldverschreibungen
nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und
entwertet wurden, werden sie am 26. Juli 2031 zu ihrem
Nennbetrag zurückgezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden
mit einem festen Zins von 1,95% p.a. angeboten, der halbjährlich
nachträglich zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit
einer Wandlungsprämie von 42,5% bis 52,5% über dem
Referenzaktienkurs festgelegt, welcher dem Platzierungspreis einer
Aktie im Rahmen der Gleichzeitigen Delta-Platzierung (siehe unten)
entspricht.
TUI kann alle, jedoch nicht nur einen Teil der, ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag zuzüglich
aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit zurückzahlen:
(i) am oder nach dem 16. August 2029, wenn der
verhältnismäßige Wert einer Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag
von €100.000 innerhalb eines bestimmten Zeitraums €150.000
übersteigt, oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der
Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die
von anderen Personen als TUI und ihren Tochtergesellschaften
gehalten werden, auf 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der
ursprünglich ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen gefallen ist.
Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind berechtigt, eine
vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum
Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen am
vierten Jahrestag der Emission der Wandelschuldverschreibungen zu
verlangen.
Das Angebot wird über ein beschleunigtes Platzierungsverfahren
(Accelerated Bookbuilding) an institutionelle Investoren außerhalb
der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika
und jeder anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf
der Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre,
erfolgen. In Kanada wird das Angebot nur in den Provinzen Ontario,
Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta an institutionelle Anleger
durchgeführt, die sowohl ein akkreditierter Anleger als auch ein
kanadischer zugelassener Kunde gemäß den geltenden kanadischen
Wertpapiergesetzen sind.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen
werden voraussichtlich morgen festgelegt und durch eine separate
Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Lieferung wird
voraussichtlich am oder um den 26. Juli 2024 erfolgen. TUI
beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in
den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu
beantragen.
TUI hat sich verpflichtet, innerhalb von 90 Kalendertagen nach
dem Liefertag keine Aktien oder aktienähnlichen Wertpapiere
(equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen mit
ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung abzuschließen, vorbehaltlich
marktüblicher Ausnahmen.
Gleichzeitige Delta-Platzierung
Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft darüber
informiert, dass sie mit dem Angebot der
Wandelschuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung
bestehender Aktien im Namen bestimmter Zeichner der
Wandelschuldverschreibungen organisieren (die "Gleichzeitige
Delta-Platzierung"). Bestimmte Zeichner möchten diese Aktien in
Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte
Erwerber verkaufen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die
Zeichner in Bezug auf die erworbenen Wandelschuldverschreibungen
ausgesetzt sind. TUI wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien
im Zusammenhang mit der Gleichzeitigen Delta-Platzierung
erhalten.
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen
Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der
Wandelschuldverschreibungen am oder um den 19. Juli 2024 wird
TUI die Inhaber der ausstehenden 5,00% vorrangigen unbesicherten
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN:
DE000A3E5KG2) (die "Wandelschuldverschreibungen 2028")
einladen, ihre Wandelschuldverschreibungen 2028 gegen Barzahlung in
Höhe eines Gesamtnennbetrags von bis zu rund €472 Mio. zum Kauf
anzubieten (das "Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen
2028"). Dabei liegt die Entscheidung über die Annahme der
Verkaufsangebote im alleinigen und absoluten Ermessen der
Gesellschaft. Diese Einladung richtet sich an Inhaber der
Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika befinden und an die das Angebot zum
Verkauf ansonsten rechtmäßig erfolgen kann. Der ausstehende
Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen 2028 beträgt derzeit
€589,6 Mio. Der festgelegte Kaufpreis beträgt 101,5% des
Nennbetrags pro im Rahmen des Rückkaufangebots für
Wandelschuldverschreibungen 2028 angedienter
Wandelschuldverschreibung 2028 (entspricht € 101.500 pro €100.000
Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung 2028). Die Gesellschaft
wird aufgelaufene und nicht gezahlte Zinsen auf die zum Kauf
angenommenen Wandelschuldverschreibungen 2028 ab dem unmittelbar
vorangegangenen Zinszahlungstermin der Wandelschuldverschreibungen
2028 bis einschließlich des Abwicklungsdatums des Rückkaufangebots
für Wandelschuldverschreibungen 2028 zahlen.
Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 läuft
voraussichtlich am 19. Juli 2024 um 17:30 Uhr (MESZ) aus.
Die Abwicklung des Rückkaufangebots für
Wandelschuldverschreibungen 2028 wird voraussichtlich am oder um
den 29. Juli 2024 erfolgen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations |
+ 49 (0)511 566 1435 |
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Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser
Mitteilung:
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen
unterliegen gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien,
Südafrika, Japan oder – soweit das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist – Kanada oder einer
anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung,
Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte,
veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die
Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Mitteilung
kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen
unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder
anderer hierin genannter Informationen sind, sollten sich über
solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt
kein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner
Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann
einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen
Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung wurde nicht von der
Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse Hannover oder der London
Stock Exchange genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die
"EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU) 2017/1129, wie
diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA")
im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist (die
"UK-Prospektverordnung"). Sie stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.
einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder – soweit das
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist
– Kanada oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige
Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem
Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese
Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage
eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen
Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie
verlassen werden. Die angebotenen Wertpapiere und die zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Wertpapiere sind nicht, und
werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933
in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert
oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder
einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert
und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt,
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es
sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt
sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die
hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities
and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots
der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es
wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 wird
weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die
Vereinigten Staaten oder durch die Nutzung der Post oder von
Mitteln oder Einrichtungen (einschließlich, ohne Einschränkung,
Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und andere Formen der
elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder
ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen
Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und
durchgeführt werden. Das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen 2028 darf nicht durch solche Mittel,
Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der Vereinigten
Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten ansässig
sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung
oder zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder
wohnhaften Personen handeln, angenommen werden. Dokumente oder
Materialien, die sich auf das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen 2028 beziehen, werden und dürfen weder
direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder
anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden
(insbesondere nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder
Treuhänder). Jede vermeintliche Annahme des Rückkaufangebots für
Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich direkt oder indirekt aus
diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese verstößt, ist
unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer Person, die
in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person
(insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen
Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in
den Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer
nichtdiskretionären Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen
aus den Vereinigten Staaten erteilt, abgegeben wird. Für diese
Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von
Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden Staat der
Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.
Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine
Maßnahmen ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder
die Verbreitung von Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang
mit dem Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 in
einem Land oder einer Rechtsordnung erlauben würden, in dem
Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Jegliches Material,
das sich auf das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen
2028 bezieht, wird in jedem Land oder jeder Rechtsordnung in
Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und
-vorschriften des jeweiligen Landes oder der jeweiligen
Rechtsordnung verbreitet. Inhaber von Wertpapieren, die an dem
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 teilnehmen
und/oder Interessenbekundungen abgeben möchten, dürfen dies nur in
Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und
-vorschriften tun.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw.
deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise
vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot oder der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein Prospekt erstellt.
Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer
Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen
Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung
eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der
genannten Wertpapiere erfordern würde.
In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung
nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung,
welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii)
Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende
Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i)
und (ii) fallenden Personen werden zusammen als "Relevante
Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine
Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese
sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen
Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten
Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet
sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung
sind.
Ausschließlich für die Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie
2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten
Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II;
und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder
sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen
würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der
Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die
Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID
II; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle
Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die
Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu
empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID
II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine
eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme
oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung
wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien
nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird
darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine
Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID
II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu
investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf
diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem
Vereinigten Königreich ("UK") angeboten, verkauft oder anderweitig
zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine
Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht
als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer
10 der MiFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU)
2017/565, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als
anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne
der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000
(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im
Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen
wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde
im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.
600/2014, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als
anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Verfassung eines
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung")
bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA im
Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist (die "UK
PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für
das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder
ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der
UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder
eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw.
der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher
dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser
Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung
bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren oder zu einer Beteiligung an einem Rückkaufangebot
dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen,
ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder die
Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die betreffende Person
angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige
Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden,
wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an",
"prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte"
oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und
unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich
von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie
für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und
sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche
Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser
Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren
oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder
Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser
Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher
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