TUI AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot für ausstehende Wandelschuldverschreibungen

18.07.2024 / 18:02 CET/CEST
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TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot für ausstehende Wandelschuldverschreibungen

  • Beabsichtigte Emission von Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 7 Jahren
  • Finale Refinanzierungsmaßnahme, um die verbleibende KfW Kreditlinie in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 vollständig zurückzugeben, wobei die TUI AG gleichzeitig sowohl ihr Fälligkeitsprofil verlängert als auch ihre Zinskosten senkt

Hannover, 18. Juli 2024, 18:00 Uhr (MESZ). Die TUI AG ("TUI" oder die "Gesellschaft") startet das Angebot von circa € 475 Millionen Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2031. Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der neuen Anleihen am oder um den 19. Juli 2024, lädt TUI derzeitige Wandelanleihegläubiger ein, bis zu ca. €472 Mio. der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN: DE000A3E5KG2) zum Kauf anzubieten.

Wandelschuldverschreibungen

Der Vorstand von TUI hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, vorrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen im Gesamtnennbetrag von circa € 475 Millionen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Wandelschuldverschreibungen") anzubieten (das "Angebot"). Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der TUI (die "Aktien") wandelbar sein. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen werden ausgeschlossen.

TUI plant, ein Angebot zum Rückkauf der bestehenden Wandelanleihe zu machen und dieses mit den Erlösen zu finanzieren. Gleichzeitig stellt das Angebot den letzten Schritt zur Refinanzierung der KfW-Kreditlinie dar, um diese nun wie vertraglich vereinbart von derzeit € 550 Mio. auf circa € 220 Mio. weiter zu reduzieren und den verbleibenden Betrag in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 zurückzugeben. Darüber hinaus wird das Fälligkeitsprofil verlängert und die Zinskosten werden deutlich reduziert.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von €100.000 je Wandelschuldverschreibung werden zu 100 % ihres Nennbetrags ausgegeben. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie am 26. Juli 2031 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem festen Zins von 1,95% p.a. angeboten, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie von 42,5% bis 52,5% über dem Referenzaktienkurs festgelegt, welcher dem Platzierungspreis einer Aktie im Rahmen der Gleichzeitigen Delta-Platzierung (siehe unten) entspricht.

TUI kann alle, jedoch nicht nur einen Teil der, ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit zurückzahlen: (i) am oder nach dem 16. August 2029, wenn der verhältnismäßige Wert einer Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von €100.000 innerhalb eines bestimmten Zeitraums €150.000 übersteigt, oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die von anderen Personen als TUI und ihren Tochtergesellschaften gehalten werden, auf 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der ursprünglich ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen gefallen ist. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen am vierten Jahrestag der Emission der Wandelschuldverschreibungen zu verlangen.

Das Angebot wird über ein beschleunigtes Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding) an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika und jeder anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre, erfolgen. In Kanada wird das Angebot nur in den Provinzen Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta an institutionelle Anleger durchgeführt, die sowohl ein akkreditierter Anleger als auch ein kanadischer zugelassener Kunde gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sind.

Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich morgen festgelegt und durch eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Lieferung wird voraussichtlich am oder um den 26. Juli 2024 erfolgen. TUI beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

TUI hat sich verpflichtet, innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem Liefertag keine Aktien oder aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen mit ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung abzuschließen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Gleichzeitige Delta-Platzierung

Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft darüber informiert, dass sie mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien im Namen bestimmter Zeichner der Wandelschuldverschreibungen organisieren (die "Gleichzeitige Delta-Platzierung"). Bestimmte Zeichner möchten diese Aktien in Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Erwerber verkaufen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die erworbenen Wandelschuldverschreibungen ausgesetzt sind. TUI wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Gleichzeitigen Delta-Platzierung erhalten.

Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen

Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen am oder um den 19. Juli 2024 wird TUI die Inhaber der ausstehenden 5,00% vorrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN: DE000A3E5KG2) (die "Wandelschuldverschreibungen 2028") einladen, ihre Wandelschuldverschreibungen 2028 gegen Barzahlung in Höhe eines Gesamtnennbetrags von bis zu rund €472 Mio. zum Kauf anzubieten (das "Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028"). Dabei liegt die Entscheidung über die Annahme der Verkaufsangebote im alleinigen und absoluten Ermessen der Gesellschaft. Diese Einladung richtet sich an Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befinden und an die das Angebot zum Verkauf ansonsten rechtmäßig erfolgen kann. Der ausstehende Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen 2028 beträgt derzeit €589,6 Mio. Der festgelegte Kaufpreis beträgt 101,5% des Nennbetrags pro im Rahmen des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028 angedienter Wandelschuldverschreibung 2028 (entspricht € 101.500 pro €100.000 Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung 2028). Die Gesellschaft wird aufgelaufene und nicht gezahlte Zinsen auf die zum Kauf angenommenen Wandelschuldverschreibungen 2028 ab dem unmittelbar vorangegangenen Zinszahlungstermin der Wandelschuldverschreibungen 2028 bis einschließlich des Abwicklungsdatums des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028 zahlen.

Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 läuft voraussichtlich am 19. Juli 2024 um 17:30 Uhr (MESZ) aus.

Die Abwicklung des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028 wird voraussichtlich am oder um den 29. Juli 2024 erfolgen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations + 49 (0)511 566 1435
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 2332
Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 1387
MEDIA  
Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations + 49 (0)511 566 6024
Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media + 49 (0)511 566 6022


Ende der Insiderinformation

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WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen unterliegen gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Südafrika, Japan oder – soweit das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist – Kanada oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin genannter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse Hannover oder der London Stock Exchange genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung"). Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder – soweit das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist – Kanada oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die angebotenen Wertpapiere und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Wertpapiere sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten oder durch die Nutzung der Post oder von Mitteln oder Einrichtungen (einschließlich, ohne Einschränkung, Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und andere Formen der elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und durchgeführt werden. Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 darf nicht durch solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder wohnhaften Personen handeln, angenommen werden. Dokumente oder Materialien, die sich auf das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 beziehen, werden und dürfen weder direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (insbesondere nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder Treuhänder). Jede vermeintliche Annahme des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich direkt oder indirekt aus diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese verstößt, ist unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer Person, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person (insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer nichtdiskretionären Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, abgegeben wird. Für diese Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden Staat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.

Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine Maßnahmen ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder die Verbreitung von Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 in einem Land oder einer Rechtsordnung erlauben würden, in dem Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Jegliches Material, das sich auf das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 bezieht, wird in jedem Land oder jeder Rechtsordnung in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Rechtsordnung verbreitet. Inhaber von Wertpapieren, die an dem Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 teilnehmen und/oder Interessenbekundungen abgeben möchten, dürfen dies nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften tun.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein Prospekt erstellt. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich ("UK") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Verfassung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder zu einer Beteiligung an einem Rückkaufangebot dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder die Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.


18.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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1949479  18.07.2024 CET/CEST

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