DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN
INFORMATIONEN, UNTERLIEGT GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UND IST
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER WEITERGABE IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
JAPAN, SÜDAFRIKA ODER – SOWEIT EIN RÜCKKAUFANGEBOT BETROFFEN IST –
KANADA ODER EINE ANDERE JURISDIKTION, ODER AN PERSONEN IN EINER
RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT
KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von
€ 487 Mio.
Hannover, 19. Juli 2024. Die TUI
AG ("TUI" oder die "Gesellschaft") hat ihr Angebot
von vorrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen (die
"Wandelschuldverschreibungen") erfolgreich abgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind im Jahr 2031 fällig und haben
einen Gesamtnennbetrag von € 487 Mio. Die
Wandelschuldverschreibungen haben eine Stückelung von €100.000 pro
Wandelschuldverschreibung und einen festen Zins von 1,95% p.a., der
halbjährlich nachträglich zahlbar ist.
TUI plant, ein Angebot zum Rückkauf der bestehenden
Wandelanleihe zu machen (das "Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen") und dieses mit den Erlösen zu
finanzieren. Gleichzeitig stellt das Angebot den letzten Schritt
zur Refinanzierung der KfW-Kreditlinie dar, um diese nun wie
vertraglich vereinbart von derzeit € 550 Mio. auf circa
€ 210 Mio. weiter zu reduzieren und den verbleibenden Betrag
in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 zurückzugeben. Darüber
hinaus wird das Fälligkeitsprofil verlängert und die Zinskosten
werden deutlich reduziert.
Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt,
zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie
am 26. Juli 2031 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Investoren
haben auch die Möglichkeit, die Wandelschuldverschreibungen in neue
und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der TUI (die
"Aktien") zu wandeln. Der anfängliche Wandlungspreis wurde
auf € 9,60 festgelegt, was einer Wandlungsprämie von 50% über dem
Referenzaktienkurs von € 6,40 entspricht. Dieser wurde im Rahmen
der Gleichzeitigen Delta-Platzierung (siehe unten) ermittelt.
Die Joint Global Coordinators haben eine gleichzeitige
Platzierung bestehender Aktien im Namen bestimmter Zeichner der
Wandelschuldverschreibungen organisiert (die "Gleichzeitige
Delta-Platzierung"). Bestimmte Zeichner möchten diese Aktien in
Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte
Erwerber verkaufen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die
Zeichner in Bezug auf die erworbenen Wandelschuldverschreibungen
ausgesetzt sind. TUI wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien
im Zusammenhang mit der Gleichzeitigen Delta-Platzierung
erhalten.
BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit
Agricole Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK
Aktiengesellschaft und UniCredit Bank GmbH fungieren als Joint
Global Coordinators für das Angebot der Wandelschuldverschreibungen
und Joint Dealer Manager für das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen. Zusammen mit den Joint Global
Coordinators fungieren Barclays Bank Ireland PLC, Natixis,
Citigroup Global Markets Europe AG, Deutsche Bank AG und Société
Générale als Joint Bookrunners.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations |
+ 49 (0)511 566 1435 |
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager |
+ 49 (0)511 566 2332 |
Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager |
+ 49 (0)511 566 1387 |
MEDIA |
|
Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations |
+ 49 (0)511 566 6024 |
Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media |
+ 49 (0)511 566 6022 |
……
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen
unterliegen gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien,
Südafrika, Japan oder – soweit das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen betroffen ist – Kanada oder einer
anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung,
Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte,
veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die
Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Mitteilung
kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen
unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder
anderer hierin genannter Informationen sind, sollten sich über
solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt
kein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner
Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann
einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen
Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung wurde nicht von der
Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse Hannover oder der London
Stock Exchange genehmigt.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.
einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder – soweit das
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen betroffen ist –
Kanada oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige
Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem
Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese
Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage
eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen
Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie
verlassen werden. Die angebotenen Wertpapiere und die zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Wertpapiere sind nicht, und
werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933
in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert
oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder
einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert
und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt,
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es
sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt
sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die
hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities
and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots
der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es
wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen wird weder
direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die
Vereinigten Staaten oder durch die Nutzung der Post oder von
Mitteln oder Einrichtungen (einschließlich, ohne Einschränkung,
Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und andere Formen der
elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder
ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen
Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und
durchgeführt werden. Das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen darf nicht durch solche Mittel,
Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der Vereinigten
Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten ansässig
sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung
oder zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder
wohnhaften Personen handeln, angenommen werden. Dokumente oder
Materialien, die sich auf das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen beziehen, werden und dürfen weder
direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder
anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden
(insbesondere nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder
Treuhänder). Jede vermeintliche Annahme des Rückkaufangebots für
Wandelschuldverschreibungen, die sich direkt oder indirekt aus
diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese verstößt, ist
unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer Person, die
in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person
(insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen
Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in
den Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer
nichtdiskretionären Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen
aus den Vereinigten Staaten erteilt, abgegeben wird. Für diese
Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von
Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden Staat der
Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.
Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine
Maßnahmen ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder
die Verbreitung von Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang
mit dem Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen in einem
Land oder einer Rechtsordnung erlauben würden, in dem Maßnahmen zu
diesem Zweck erforderlich sind. Jegliches Material, das sich auf
das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen bezieht, wird
in jedem Land oder jeder Rechtsordnung in Übereinstimmung mit allen
anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften des jeweiligen
Landes oder der jeweiligen Rechtsordnung verbreitet. Inhaber von
Wertpapieren, die an dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen teilnehmen und/oder
Interessenbekundungen abgeben möchten, dürfen dies nur in
Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und
-vorschriften tun.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw.
deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise
vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot oder der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein Prospekt erstellt.
Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer
Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen
Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung
eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der
genannten Wertpapiere erfordern würde.
In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung
nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018
(die "EUWA") im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig
ist (die "UK-Prospektverordnung"), welche entweder (i)
professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der
jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen
gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen,
nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)
fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine
Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese
sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen
Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten
Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet
sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung")
sind.
Ausschließlich für die Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie
2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten
Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II;
und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder
sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen
würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der
Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die
Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID
II; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle
Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die
Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu
empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID
II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine
eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme
oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung
wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien
nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird
darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine
Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID
II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu
investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf
diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem
Vereinigten Königreich ("UK") angeboten, verkauft oder anderweitig
zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine
Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die
„Versicherungsvertriebsrichtlinie“) ist, sofern dieser Kunde nicht
als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer
10 der MiFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU)
2017/565, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als
anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne
der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000
(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im
Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen
wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde
im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.
600/2014, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als
anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Verfassung eines
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung")
bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA im
Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist (die "UK
PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für
das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder
ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der
UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder
eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw.
der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher
dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser
Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung
bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren oder zu einer Beteiligung an einem Rückkaufangebot
dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen,
ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder die
Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die betreffende Person
angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige
Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden,
wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an",
"prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte"
oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und
unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich
von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie
für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und
sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche
Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser
Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren
oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder
Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser
Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit
Agricole Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK
Aktiengesellschaft, UniCredit Bank GmbH, Barclays Bank Ireland PLC,
Natixis, Citigroup Global Markets Europe AG, Deutsche Bank AG und
Société Générale (die "Joint Bookrunners") sind im Zusammenhang mit
dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen, der Gleichzeitigen
Delta-Platzierung und dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen (zusammen die "Transaktion")
ausschließlich für die Gesellschaft tätig und für niemanden sonst.
Andere Personen dürfen sich nicht in Bezug auf die Transaktion als
Kunden der Joint Bookrunners betrachten. Außer für die Gesellschaft
übernehmen die Joint Bookrunners in Bezug auf die Transaktion, den
Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstigen Rechtgeschäften,
Vereinbarungen oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser
Bekanntmachung keine Verantwortung gegenüber allen anderen Personen
für Kundenschutzmaßnahmen oder Beratung.
Im Zusammenhang mit der Transaktion können jeder der Joint
Bookrunner und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen einen Teil
der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere als
Hauptposition übernehmen und in dieser Eigenschaft solche
Wertpapiere oder andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit
verbundene Anlagen im Zusammenhang mit der Transaktion oder
anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen, zum
Verkauf anbieten oder anderweitig handeln. Dementsprechend sollten
Bezugnahmen in dieser Bekanntmachung oder an anderer Stelle auf die
Ausgabe, den Verkauf, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die
Platzierung oder den anderweitigen Handel mit solchen Wertpapieren
so verstanden werden, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an
die Joint Bookrunner und die in dieser Eigenschaft handelnden
verbundenen Unternehmen oder die Zeichnung, den Erwerb, die
Platzierung oder den Handel durch die Joint Bookrunner und ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft
handeln, einschließen. Darüber hinaus können einige der Joint
Bookrunner und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen
Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine
oder Differenzkontrakte) mit Investoren abschließen, in deren
Zusammenhang die Joint Bookrunner und ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien des Kapitals der Gesellschaft
oder andere Wertpapiere der Gesellschaft erwerben, halten oder
veräußern können. Die Joint Bookrunner (oder ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen) beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, dies
geschieht in Übereinstimmung mit gesetzlichen oder regulatorischen
Verpflichtungen.
Keiner der Joint Bookrunner oder eines ihrer jeweiligen
verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
übernimmt irgendeine Verantwortung oder Haftung für die
Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in
dieser Bekanntmachung (oder ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf das
Unternehmen, ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form, und egal wie auch immer übertragen oder zur
Verfügung gestellt, oder für Verluste, die sich aus der Verwendung
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im
Zusammenhang damit ergeben.
Ein potenzieller Kunde sollte eine Entscheidung über den Kauf
oder das Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung eines der
genannten Wertpapiere nur auf Grundlage einer unabhängigen
Überprüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des
Unternehmens treffen. Weder die Joint Bookrunners noch eines ihrer
jeweiligen verbundenen Unternehmen noch ihre oder deren jeweiligen
Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder
Vertreter übernehmen eine Haftung, die sich aus der Verwendung
dieser Mitteilung oder der öffentlich zugänglichen Informationen
der Gesellschaft ergibt, oder geben eine Zusicherung hinsichtlich
der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung ab. Die
in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können bis zum
Abschlussdatum vollständig ohne Vorankündigung geändert werden.
Die Gesellschaft, die Joint Bookrunner und ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung oder
Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu
aktualisieren, zu überprüfen oder zu revidieren, sei es aufgrund
neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen
Gründen.
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