DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN
INFORMATIONEN, UNTERLIEGT GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UND IST
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER WEITERGABE IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINE ANDERE JURISDIKTION, ODER AN
PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT
KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
TUI kauft € 472 Mio. Wandelschuldverschreibungen mit
Fälligkeit 2028 zurück
Hannover, 19. Juli 2024. Die TUI
AG ("TUI" oder die "Gesellschaft") gibt die
Ergebnisse der Einladung der Gesellschaft an die Inhaber der
ausstehenden 5,00% vorrangigen unbesicherten
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN:
DE000A3E5KG2) (die "Wandelschuldverschreibungen 2028"), die
sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden und an die, die das
Angebot zum Verkauf ansonsten rechtmäßig erfolgen kann, bekannt.
Der ausstehende Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung 2028
beläuft sich aktuell auf €589,6 Mio. Den Inhabern wurde angeboten
ihre Wandelschuldverschreibungen 2028 gegen Barzahlung in Höhe
eines Gesamtnennbetrags von bis zu ca. €472 Mio. (der
"Zielbetrag") zum Kauf anzubieten (das
"Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen").
TUI hat beschlossen, €472 Mio. der Wandelschuldverschreibung 2028
(der "Endgültige Annahmebetrag") zurückzukaufen, was etwa
80% des ausstehenden Nennbetrags entspricht. Zur Finanzierung
dieser Rückkäufe wird TUI den Erlös aus der gestern angekündigten
erfolgreichen Emission von €487 Mio. Wandelschuldverschreibungen
mit Fälligkeit 2031 verwenden.
Der Kaufpreis beträgt 101,5% des Nennbetrags pro
Wandelschuldverschreibung 2028, die im Rahmen des Rückkaufangebots
für Wandelschuldverschreibungen angeboten wird (was €101.500 pro
€100.000 Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen 2028
entspricht). Die Gesellschaft wird aufgelaufene und nicht gezahlte
Zinsen auf die zum Kauf angenommenen Wandelschuldverschreibungen
2028 ab dem unmittelbar vorangegangenen Zinszahlungsdatum der
Wandelschuldverschreibungen 2028 bis einschließlich des
Lieferungstags, der voraussichtlich am oder um den 29. Juli
2024 sein wird, zahlen. Die Zinsen pro Wandelschuldverschreibung
2028 werden dann €1.420,77 betragen. Nach dem Rückkauf bleiben
Wandelschuldverschreibungen 2028 mit einem Gesamtnennbetrag von
€117,6 Mio. ausstehend. Die Clean-up-Call-Option der Gesellschaft
wird voraussichtlich nicht vor dem Kalenderjahr 2025 ausgeübt
werden.
Mit dieser Transaktion ist es TUI gelungen, ihr
Fälligkeitsprofil zu verlängern und ihre Barzinskosten deutlich zu
senken. Die Transaktion ist sowohl für den Netto- als auch für den
Bruttoverschuldungsgrad neutral.
BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit
Agricole Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK
Aktiengesellschaft und UniCredit Bank GmbH fungierten als Joint
Dealer Manager für das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations |
+ 49 (0)511 566 1435 |
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager |
+ 49 (0)511 566 2332 |
Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager |
+ 49 (0)511 566 1387 |
MEDIA |
|
Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations |
+ 49 (0)511 566 6024 |
Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media |
+ 49 (0)511 566 6022 |
……
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen
unterliegen gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien,
Kanada, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der
eine solche Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung
rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder
bekanntgemacht werden. Die Bekanntmachung, Verbreitung oder
Veröffentlichung dieser Mitteilung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle
Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin
genannter Informationen sind, sollten sich über solche
Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient
diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß
gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse,
der Börse Hannover oder der London Stock Exchange genehmigt.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.
einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Japan, Australien, Kanada, Südafrika oder einer anderen
Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.
Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären.
In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein
Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf
sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen
Angebot auf sie verlassen werden. Die angebotenen Wertpapiere und
die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Wertpapiere
sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert und dürfen
weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten,
verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt
eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities
Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in
Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines
Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten
Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der
U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots
der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es
wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen wird weder
direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die
Vereinigten Staaten oder durch die Nutzung der Post oder von
Mitteln oder Einrichtungen (einschließlich, ohne Einschränkung,
Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und andere Formen der
elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder
ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen
Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und
durchgeführt werden. Das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen darf nicht durch solche Mittel,
Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der Vereinigten
Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten ansässig
sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung
oder zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder
wohnhaften Personen handeln, angenommen werden. Dokumente oder
Materialien, die sich auf das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen beziehen, werden und dürfen weder
direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder
anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden
(insbesondere nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder
Treuhänder). Jede vermeintliche Annahme des Rückkaufangebots für
Wandelschuldverschreibungen, die sich direkt oder indirekt aus
diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese verstößt, ist
unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer Person, die
in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person
(insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen
Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in
den Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer
nichtdiskretionären Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen
aus den Vereinigten Staaten erteilt, abgegeben wird. Für diese
Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von
Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden Staat der
Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.
Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine
Maßnahmen ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder
die Verbreitung von Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang
mit dem Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen in einem
Land oder einer Rechtsordnung erlauben würden, in dem Maßnahmen zu
diesem Zweck erforderlich sind. Jegliches Material, das sich auf
das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen bezieht, wird
in jedem Land oder jeder Rechtsordnung in Übereinstimmung mit allen
anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften des jeweiligen
Landes oder der jeweiligen Rechtsordnung verbreitet. Inhaber von
Wertpapieren, die an dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen teilnehmen und/oder
Interessenbekundungen abgeben möchten, dürfen dies nur in
Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und
-vorschriften tun.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw.
deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise
vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot oder der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein Prospekt erstellt.
Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer
Rechtsordnung öffentlich, angeboten werden, und es darf keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen
Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung
eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der
genannten Wertpapiere erfordern würde.
In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung
nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018
(die "EUWA") im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig
ist (die "UK-Prospektverordnung"), welche entweder (i)
professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der
jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen
gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen,
nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)
fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine
Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese
sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen
Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten
Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet
sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung")
sind.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher
dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser
Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung
bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren oder zu einer Beteiligung an einem Rückkaufangebot
dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen,
ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder die
Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die betreffende Person
angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige
Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden,
wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an",
"prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte"
oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und
unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich
von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie
für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und
sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche
Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser
Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren
oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder
Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser
Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit
Agricole Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK
Aktiengesellschaft und UniCredit Bank GmbH (die "Joint Dealer
Manager") sind im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen ausschließlich für die Gesellschaft
tätig und für niemanden sonst. Andere Personen dürfen sich nicht in
Bezug auf das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen als
Kunden der Joint Dealer Manager betrachten. Außer für die
Gesellschaft übernehmen die Joint Dealer Manager in Bezug auf das
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen, den Inhalt dieser
Bekanntmachung oder sonstigen Rechtgeschäften, Vereinbarungen oder
Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung keine
Verantwortung gegenüber allen anderen Personen für
Kundenschutzmaßnahmen oder Beratung.
Im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen können jeder der Joint Dealer Manager
und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen einen Teil der in
dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere als Hauptposition
übernehmen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere oder andere
Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen im
Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen oder anderweitig für eigene Rechnung
halten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig
handeln. Dementsprechend sollten Bezugnahmen in dieser
Bekanntmachung oder an anderer Stelle auf die Ausgabe, den Verkauf,
das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den
anderweitigen Handel mit solchen Wertpapieren so verstanden werden,
dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an die Joint Dealer
Manager und die in dieser Eigenschaft handelnden verbundenen
Unternehmen oder die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder
den Handel durch die Joint Dealer Manager und ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft handeln,
einschließen. Darüber hinaus können einige der Joint Dealer Manager
und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen
Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine
oder Differenzkontrakte) mit Investoren abschließen, in deren
Zusammenhang die Joint Dealer Manager und ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien des Kapitals der
Gesellschaft oder andere Wertpapiere der Gesellschaft erwerben,
halten oder veräußern können. Die Joint Dealer Manager (oder ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen) beabsichtigen nicht, den Umfang
solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn,
dies geschieht in Übereinstimmung mit gesetzlichen oder
regulatorischen Verpflichtungen.
Keiner der Joint Dealer Manager oder eines ihrer jeweiligen
verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
übernimmt irgendeine Verantwortung oder Haftung für die
Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in
dieser Bekanntmachung (oder ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf das
Unternehmen, ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form, und egal wie auch immer übertragen oder zur
Verfügung gestellt, oder für Verluste, die sich aus der Verwendung
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im
Zusammenhang damit ergeben.
Ein potenzieller Kunde sollte eine Entscheidung über den Kauf
oder das Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung eines der
genannten Wertpapiere nur auf Grundlage einer unabhängigen
Überprüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des
Unternehmens treffen. Weder die Joint Dealer Manager noch eines
ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen noch ihre oder deren
jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater
oder Vertreter übernehmen eine Haftung, die sich aus der Verwendung
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